30-minütige Flucht

Entflohener Häftling brauchte “Luft zum Atmen”

Tirol
29.05.2017 15:32

Große Aufregung herrschte - wie berichtet - am Samstag im "Ziegelstadl". Ein 17-jähriger Insasse kletterte während des Spazierganges im Innenhof über drei hohe Zäune, die durch Nato-Drahtrollen mit Klingendraht gesichert waren, und ergriff die Flucht. Nach 30 Minuten wurde er nur mit ein paar Kratzern gefasst und in die Anstalt zurückgebracht. Er muss mit einer Hausstrafe rechnen.

Einmal am Tag dürfen die Häftlinge der Justizanstalt Innsbruck für eine Stunde in den gesicherten Innenhöfen frische Luft schnappen. Und genau auf einem dieser Innenhöfe startete der 17-jährige einheimische Insasse, der erst seit wenigen Wochen in Untersuchungshaft sitzt, den Fluchtversuch.

Über drei hohe Zäune geklettert

In dieser Stunde sind insgesamt zwei Justizwache-Beamte der Jugendabteilung zugeteilt. Während sie die Häftlinge in den Innenhof führten, kletterte der 17-Jährige zuerst über einen drei Meter hohen Zaun. "Im Anschluss daran erklomm er zwei weitere Zäune, die zwischen drei und vier Meter hoch sind, und lief dann in Richtung Natterer Boden", verdeutlicht Raimund Höss, stellvertretender Leiter der Justizanstalt Innsbruck.

"Gefangene ist körperlich in Topform"

Bemerkenswert: Alle Zäune sind durch Nato-Drahtrollen mit Klingendraht gesichert. "Er hat sich zwar Jacken und Decken über die Stacheln und spitzen Teile gelegt, dennoch ist es mir ein Rätsel, wie er das geschafft hat", erklärt Höss und fügt hinzu: "Der Gefangene ist nicht nur kreativ, sondern auch körperlich in Topform. Das hat er mit diesem Fluchtversuch ganz klar unter Beweis gestellt."

Suche mit 50 Beamten

Der Alarm wurde ordnungsgemäß ausgelöst. "50 Beamte der Justizwache sowie der Polizei nahmen die Verfolgung auf. Zudem war der Hubschrauber des Innenministeriums im Einsatz", sagt Höss. Der entflohene Häftling hatte sich aber ein schlechtes Versteck auf einem Forstweg ausgesucht und so wurde er nach einer halben Stunde von den Beamten gefasst und in die Anstalt zurückgebracht. Außer ein paar Kratzern hat er keine Verletzungen erlitten.

Konsequenzen folgen

Bei der Einvernahme gab der Jugendliche an, dass er es im Gefängnis nicht mehr ausgehalten habe. Er habe "Luft zum Atmen" benötigt. Ihm droht nun eine Hausstrafe. "Da der Insasse eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, muss er mit einer Geldbuße oder mit Hausarrest rechnen", erklärt Höss.

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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