Paula K. (Name geändert, sie will aus Angst anonym sein) wohnt in einem Mehrparteienhaus in der Kranebitter Allee. Hinter ihr liegt ein mehr als zweijähriger nervenaufreibender Prozess. "Im Oktober 2012 klagte ich den Besitzer der Wohnung unter mir. Er hatte aus seiner Wohnung ein Ferien-Appartement gemacht. Da gab es laute italienische Familien, nächtliche Pokerrunden und Geschrei am Balkon bis 1 Uhr Früh", schildert die Pensionistin.
OGH: Vermietung an Touristen rechtswidrig
Es folgte ein Verfahren, an dessen Ende der OGH feststellte, dass die Appartement-Vermietung rechtswidrig sei. Weil es der Widmung widerspreche und es dadurch zu einer "höheren Frequentierung des Wohnhauses durch ständig wechselnde Personen kommt".
Dame keine Pflegerin
"Ein Jahr lang herrschte daraufhin Ruhe. Doch dann zog eine ungarische Frau ein, von der ich zuerst glaubte, dass sie eine Pflegerin ist", erzählt die Nachbarin. Bald sei ihr klar geworden, dass es sich um eine Prostituierte handeln müsse: "Sie geht gegen 22.30 Uhr in eindeutiger Kleidung aus dem Haus und arbeitet am Mitterweg. Manchmal kommen die Männer auch in das Appartement."
Nachweis schwierig
Eigenartig: Trotz des eindeutigen OGH-Urteils scheint das Appartement noch immer auf Vermieterplattformen auf. Diesen Weg scheint auch die Ungarin genutzt zu haben. Vom TVB heißt es: "Es obliegt nicht uns, hier genau nachzuprüfen." Die zuständige Hausverwaltung reagierte nach der "Krone"-Anfrage: "Wir werden uns den Fall mit der Mobilen Überwachungsgruppe ansehen." Nachsatz: Wenn die Prostitution kaum im Haus passiere, fehle wohl die Handhabe.
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