Gesetzlich erlaubt

Im OP-Bereich der Klinik Innsbruck geht Rauch auf

Tirol
20.06.2015 14:04
In einem der großen OP-Bereiche der Uni-Klinik Innsbruck gibt es – keine zwei Meter von den wartenden Patienten entfernt – einen offiziell ausgeschilderten Raucherraum für das gesamte Personal. Gesetzlich ist es zwar erlaubt, innerhalb des Areals gekennzeichnete Räume für rauchende Mitarbeiter einzurichten. Ob sich ausgerechnet der OP–Bereich dafür eignet, ist allerdings fraglich.

"In den OP-Bereich darf das Personal nur mit entsprechender OP-Kleidung eintreten. Sogar das Tragen eines weißen Kittels ist nicht erlaubt", erklärt ein Mitarbeiter der Klinik Innsbruck. Inmitten der wartenden Patienten und des OP-Programms gibt es einen kleinen, abgeschlossenen und offiziell gekennzeichneten Raucherraum. "Er lässt sich zwar durch eine Tür schließen, aber sobald jemand den Raum betritt oder ihn verlässt, entweicht qualmender Rauch", beschreibt der Angestellte.

Kein Wechsel der OP-Kleidung

An einen Kleidungswechsel denke allerdings keiner. "Die Belegschaft stinkt sehr nach Rauch. Aber keiner zieht sich um, sondern jeder operiert in dieser Kleidung", fügt der Mitarbeiter hinzu. Kurios: Es ist strikt verboten, mit der OP-Kleidung die Mensa zu betreten. Aber in dieser Bekleidung zu rauchen und im Anschluss daran zu operieren, wird toleriert. Auch Patienten, die in diesem Bereich auf ihre Operation vorbereitet werden, nehmen den blauen Dunst wahr. "Drei Patienten haben sich beim Personal beschwert. Sie waren fassungslos, dass es unmittelbar vor dem Operationstisch einen genehmigten Raucherraum gibt", sagt der Angestellte.

Direktion tatenlos

Die ärztliche Direktion sei über diese Situation seit mehreren Jahren informiert. Aber: "Der Raucherraum kann angeblich nicht geschlossen werden, da die Direktion zu großen Widerstand des rauchenden Personals befürchtet. Und das, obwohl schon mehrmals bei den Zuständigen Beschwerden eingegangen sind", schildert der Mitarbeiter.

Uni-Klinik befindet sich im gesetzlichen Rahmen

Nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit gilt in Krankenhäusern absolutes Rauchverbot. Jedoch gibt es die Möglichkeit, eigene Raucherräume einzurichten. Wo sich diese Räume befinden, ist ausschließlich dem Betreiber überlassen. Die Uni-Klinik Innsbruck bewegt sich somit im gesetzlichen Rahmen. Es bleibt jedoch fraglich, ob rauchende Mitarbeiter innerhalb der OP-Bereiche sein müssen.

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