Keine Lausbubentat

Geldschein kopiert: 14-Jähriger vor Gericht

Tirol
19.05.2015 14:48
So schnell kann’s gehen: Mit dem Kopierer der Mutter fabrizierte ein gerade erst strafmündiger 14-Jähriger einen 20-Euro-Schein, prompt landete er als Angeklagter am Landesgericht Innsbruck. Der unbescholtene und geständige Bursche kam gerade noch mit einem "Warnschuss" davon – Schuldspruch ohne Strafe.

Die Strafdrohung bei Geldfälschung lautet 1 bis 10 Jahre Haft, bei Gericht tagt ein Schöffensenat. Von einem professionellen Geldfälscher ist der 14-Jährige freilich weit entfernt: Er legte beide Seiten eines 20-Euro-Schein in das Kopiergerät und klebte die beiden Seiten so zusammen, dass  eine – auf den ersten Blick  – recht passable Fälschung entstand.

"Nicht viel dabei gedacht"

"Es war ein Scherz, ich habe mir nicht viel dabei gedacht", sagte der schmächtige 14-Jährige kleinlaut aus. Tatsächlich war die Fälschung schon beim Getränkekauf in einem Geschäft aufgeflogen. "Die Kopie war ja doppelt so dick wie ein normaler Geldschein, es war ein untauglicher Versuch", betonte der Verteidiger. Die Staatsanwältin hielt entgegen: "Laut Gesetz reicht es schon aus, wenn eine arglose oder sehbehinderte Person getäuscht werden hätte können."

Schuldspruch ohne Strafe

Der Schöffensenat fällte einen Schuldspruch, aber ohne Strafe (zwei Jahre Probezeit). Der 14-Jährige aus schwierigem Elternhaus ist nun aber vorbestraft.

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