Keine Fehlerbeweis

Freispruch für Arzt im tragischen Fall Nadina

Tirol
03.03.2015 16:33
Sieben Jahre nach der verhängnisvollen Operation und nach 13 (!) Gutachten fand der „Fall Nadina“ am Landesgericht Innsbruck nur ein vorläufiges Ende: Der angeklagte Anästhesist (56) wurde – nicht rechtskräftig – vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Es gab keine Beweise gegen ihn.

Wegen einer harmlosen Leistenoperation musste die damals erst sechs Wochen alte Nadina Anfang 2008 in den Operationssaal der Innsbrucker Kinderklinik. Doch der einfache Eingriff misslang und seither ist das heute 7-jährige Mädchen ein 24-Stunden-Pflegefall mit ständigen Krämpfen. Zum kaum zu verarbeitenden Schicksalsschlag für die Eltern kam ein nervenaufreibender zivilrechtlicher Kampf gegen die Tilak. Auch die AK machte sich für die Eltern Indira und Manfred Strobl stark. Die Versicherung des Krankenhausträgers gab inzwischen nach und überwies 120.000 Euro. Insgesamt eingeklagt sind aber rund 360.000 Euro.

"Keine falschen Handlungen oder Unterlassungen"

"Im Strafverfahren ist die Beweislast aber umgekehrt", erinnerte Richter Gerhard Melichar beim fortgesetzten Prozess gegen den Arzt. Dem Anästhesisten seien laut Richter "keine falschen Handlungen oder Unterlassungen" nachzuweisen. Die Betroffenheit dürfe nicht die Regeln des Strafverfahrens brechen. Thomas Juen, der Anwalt der Familie, legte gegen den Freispruch Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Mutter ist enttäuscht

Wie sieht Nadinas Mutter, die den Prozess mitverfolgte, den Freispruch? "Ich bin sehr enttäuscht, es zeugt von mangelndem Respekt vor Nadina. Sie hätte hier im Gerichtssaal sein sollen, damit alle sehen, welches Leid wir täglich erfahren."

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