Erstes Bundesland

Wr. Landtag beschließt Verbot der Gatterjagd

Tierecke
03.03.2017 09:03

Tierschutzorganisationen fordern es bundesweit schon lange, über 70 Prozent der Bevölkerung stehen dahinter. In Wien hat man die Zeichen der Zeit erkannt: Am Freitag liegt eine Änderung des Jagdgesetzes im Wiener Landtag zur Abstimmung auf, das die Jagd auf gezüchtete Tiere vollständig verbietet. Zusätzlich gibt es ein explizites Verbot der Gatterjagd.

Vom Verbot ist auch die Jagd auf ausgesetzte Zuchtfasane, -rebhühner und -enten betroffen. Wien wird damit das erste Bundesland bisher, das die Jagd auf sämtliche Zuchttiere verbietet.

Sechs Länder mit Gatterjagdverbot
Die Gatterjagd ist bereits in Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark verboten. Wien wird damit das sechste Bundesland mit einem Gatterjagdverbot. Das Burgenland wird sich Donnerstag nächste Woche anschließen, wenn das dortige Gatterjagdverbot im Landtag zur Abstimmung ansteht.

Wehrlose Zuchttiere werden geschossen
Doch bei der Jagd auf gezüchtete Fasane ist man noch nicht so weit. Nach Wien will Vorarlberg als zweites Bundesland diesen zweifelhaften Spaß verbieten. In Tirol findet eine derartige Jagd nicht statt. In der Steiermark wurde das Aussetzen der Zuchtfasane drastisch eingeschränkt und das der Zuchtenten verboten, im Burgenland soll nur die Frist zwischen Aussetzen und Jagdbeginn auf acht Wochen verlängert werden.

Tierschutzgesetz könnte Änderung bringen
Bundesweit könnte ein Verbot des Aussetzens von gezüchteten Tieren, die in der freien Wildbahn nicht lebensfähig sind, mit dem anstehenden Tierschutzgesetz erfolgen. Salzburg steht als nächstes in den Startlöchern, um mit einem Verbot der Jagd auf Zuchttiere nachzuziehen.

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