Gefahr Wildwechsel

Wie Autofahrer Unfälle mit Wild vermeiden können

Tierecke
03.11.2020 15:58

Achtung, Wildwechsel! Da die Tiere im Herbst und im Frühling ihr Revier wechseln, kreuzen sie derzeit häufig die Straßen. Bei zu hohem Tempo oder Unachtsamkeit des Lenkers ist das Risiko eines Unfalls besonders hoch. Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ gibt Tipps, wie man Wildunfälle vermeiden kann.

Die meisten Unfälle passieren in den Abend- und Nachtstunden sowie auf Freilandstraßen. "Der allerwichtigste Ratschlag ist: Vorsichtig und vorausschauend fahren, besonders im Bereich von Wildwechsel-Schildern oder auf Strecken, die für häufigen Wildwechsel bekannt sind", sagt Nikola Furtenbach, Kampagnenleiterin der "Vier Pfoten". Ein ausreichender Abstand zum Vordermann ist nun besonders notwendig – für den Fall, dass dieser aufgrund eines die Straße kreuzenden Tieres abrupt bremsen muss. "Im Herbst müssen wir außerdem bedenken, dass das auf den Straßen zahlreich vorhandene nasse Laub praktisch zur Eisbahn werden und sich so unser Bremsweg erhöhen kann", so Furtenbach.

Riskante Ausweichmanöver vermeiden
Sieht man ein Tier auf der Fahrbahn, sollte man sofort die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht einschalten und hupen. Auch wenn man damit das Tier vertreiben kann, ist mit weiteren Artgenossen zu rechnen, da das Wild zumeist in Gruppen unterwegs ist. Wenn ein Zusammenstoß unvermeidlich ist, rät der ÖAMTC dazu, zu bremsen und das Lenkrad dabei gut festzuhalten, statt riskante Ausweichmanöver zu unternehmen.

Bremsmanöver muss angemessen sein
Denn mit dem Bremsen ist es so eine Sache: "Laut Straßenverkehrsordnung darf ein Lenker nicht abrupt und für den nachfolgenden Fahrer überraschend abbremsen", erklärt Nikola Furtenbach. "Leider kann Rücksichtnahme auf das Tier hier insofern unangenehme rechtliche Folgen haben, als den Lenker bei einem Auffahrunfall ein Mitverschulden treffen kann. Der Gesetzgeber unterscheidet die Angemessenheit eines Bremsmanövers nämlich gemäß der Größe des Tieres."

Eine Vollbremsung für ein Reh, einen Hirsch oder ein Wildschwein ist demnach rechtlich zulässig. Bei einem Zusammenstoß mit Kleintieren wie Hasen oder Eichhörnchen muss man bei einem folgenden Auffahrunfall allerdings mit der Übernahme zumindest eines Teils des Schadens rechnen. "Wieder anders ist übrigens die Situation bei auf der Straße angefahrenen Haus- und Nutztieren, wie zum Beispiel einem Rind", weiß Nikola Furtenbach. "In diesem Fall ist der Besitzer des Tieres für den Schaden verantwortlich, der entstanden ist."

Bei Wildunfall sofort Polizei verständigen
Was ist nach einem Unfall zu tun? "Auch wenn man denkt, man könnte dem Tier noch helfen, sollte man es keinesfalls berühren", sagt Furtenbach. "Vielmehr ist die Unfallstelle, wie bei anderen Unfällen, sofort entsprechend abzusichern und gleich die Polizei zu verständigen – selbst wenn das Tier nur leicht verletzt wurde. Die Polizei benachrichtigt dann ihrerseits die örtliche Jägerschaft."

Verletzte Tiere keinesfalls mitnehmen
Auch der größte Tierliebhaber kann hier nicht mehr eingreifen. Im Gegenteil, eigenmächtiges Handeln kann zu Problemen mit der Justiz führen, denn die Mitnahme eines verletzten oder getöteten Tieres stellt laut Gesetz einen strafbaren Tatbestand dar. "Umso mehr appellieren wir an alle Autofahrer, zur Prävention Vorsicht statt Nachsicht walten zu lassen: Vorausschauend und vor allem mit gemäßigtem Tempo zu fahren ist die beste Methode, um Wildunfälle zu vermeiden", betont Furtenbach.

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