Chip-Pflicht

Welpen müssen gechippt und registriert werden

Tierecke
20.10.2008 15:35
Seit 1. Juli 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chip-Pflicht. Das heimische Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Welpen, die nach dem 30. Juni 2008 geboren wurden, innerhalb der ersten drei Lebensmonate gechippt und einer Datenbank registriert werden. Außerdem muss ein Formular ausgefüllt und an eine Datenbank, die von jedem Computer aus abrufbar ist, gesendet werden.

Durch den Mikrochipchip (Bild), der etwas größer als ein Reiskorn ist und alle relevanten Informationen über Tier und Halter enthält, soll gewährleistet werden, dass Tiere nicht mehr so leicht ausgesetzt werden, beziehungsweise Tierhalter innerhalb kürzester Zeit festgestellt werden können. Ersatz für die Hundemarke ist der Chip allerdings nicht. Die Plakette, die von der Entrichtung der Hundesteuer zeugt, ist weiterhin notwendig.

Einsetzen des Chips nicht schmerzhaft
Der Mikrochip aus hautverträglichem Glasmaterial wird dem Hund vom Tierarzt mittels einer Injektionsnadel auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut gesetzt. Der Eingriff beeinträchtigt das Tier überhaupt nicht, er ist nicht schmerzhafter als eine Impfung.

Der Chip selbst ist inaktiv, stört das Tier nicht und sendet auch keinerlei Radiowellen aus. Erst wenn ein Lesegerät in seine unmittelbare Nähe gebracht wird, sendet er die Daten an das Lesegerät. Weltweit erhält jedes Tier eine eigene Kenn-Nummer (eine 12-stellige ID-Nummer und ein dreistelliger Ländercode). Diese ist von Tierärzten sowie Tierschutzhäusern, die ein Lesegerät besitzen, jederzeit abrufbar. Der Chip kann beliebig oft ausgelesen werden und hält ein Hundeleben lang.

Vorteile der elektronischen Kennzeichnung:
Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund der entlaufenen ist, gestohlen, ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät via Internet in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem Tierheim erspart.

  • Die elektronische Kennzeichnung hat die Funktion eines Passfotos und macht den Hund individuell eindeutig erkennbar. Der Chip ist fälschungs- und manipulationssicher.
  • Die Daten des Tieres sowie seines Besitzers werden in einer österreichweiten Datenbank gespeichert, die international vernetzt ist. Bislang hat sich das Bundesministerium für Gesundheit, Frauen und Jugend zwar noch nicht für eine Datenbank entschieden, sicher ist aber, dass die bisher in den heimischen Datenbanken (z.B. bei animaldata.com, Link in der Infobox) gespeicherten Daten übernommen werden.
  • Der Chip dient außerdem als Eigentum- sowie Abstammungsnachweis und sichert zudem die züchterische Glaubwürdigkeit.
  • Der Chip hat im grenzüberschreitenden Reiseverkehr internationale Gültigkeit.

Auch Hunde brauchen einen Pass
Hunde auf Reisen benötigen den EU-Heimtier-Ausweis, auch "Pet Pass" genannt. Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Heimtier-Passes ist eine eindeutige Kennzeichnung (ab 2011 gilt hierfür ausschließlich das Chippen). Der "Pet Pass" belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet worden ist. Bis 2001 ist statt dem Chip auch eine Tätowierung am Ohr des Tieres zulässig.

Kosten von rund 50 bis 60 Euro
Wie realistisch die Registrierung aller Hunde ist, wird sich in Zukunft zeigen, denn sie ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Das Chipen und Registrieren eines Hundes kostet zwischen 50 und 60 Euro - Kosten, die sich möglicherweise nicht jeder Tierhalter leisten will.

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