Tier-Bestattung

Was, wenn der geliebte Vierbeiner stirbt?

Tierecke
02.08.2011 13:14
Auch unsere Heimtiere werden einmal alt, und früher oder später kommt der Tag der Verabschiedung: Das Haustier stirbt. Viele Halter wissen nicht, welche Möglichkeiten der Tierbestattung es in Österreich gibt. Als Alternative zur Tierkörperbeseitigung stehen Krematorium, Tierfriedhof oder das Begraben am eigenen Grundstück zur Wahl.

Egal, ob dein Haustier zu Hause oder in der tierärztlichen Ordination gestorben ist, du kannst selbst entscheiden, was mit dem Tierkörper geschieht. Lässt du deinen geliebten Vierbeiner ohne weitere Anweisung beim Tierarzt (zum Beispiel nach dem Einschläfern), so wird dein verstorbener Gefährte in der Regel von der Tierkörperbeseitigung abgeholt. Dabei handelt es sich um eine seuchensichere Entsorgung durch Verbrennen.

Möchtest du dein Tier einzeln verbrennen lassen und vielleicht sogar die Asche behalten, so bist du beim Tierkrematorium richtig. Vor der Einäscherung hast du die Möglichkeit, dich von deinem Haustier zu verabschieden. Auf Wunsch kannst du eine Urne mit der Asche mit nach Hause nehmen. Diese Behandlung kannst du bei jedem für die Kremierung von Heimtieren zugelassenen Unternehmen durchführen lassen.

Die Alternative zur Einäscherung sind Tierfriedhöfe. Dort kannst du deinen verschiedenen Vierbeiner beisetzen lassen und das Grab besuchen, so oft du möchtest. So bietet der Tierfriedhof "Waldesruh" vor den Toren Wiens etwa drei Grabvarianten (Individual-, Einzel- und Reihengrab) an, um den Wünschen und den finanziellen Möglichkeiten aller Halter gerecht zu werden. Es fallen Bestattungskosten sowie Mietkosten an. Übrigens fließen alle Einnahmen des Tierfriedhofs "Waldesruh" wieder in den Tierschutz.

Tierhalter haben zudem die Möglichkeit, ihr verstorbenes Heimtier selbst zu vergraben. Hier gelten jedoch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Voraussetzung ist, dass das Tier nicht Träger einer Tierseuche oder seuchenverdächtig war. Wichtig ist dabei auch, deinen Liebling auf eigenem Grund und möglichst tief zu vergraben, um die Freilegung des Körpers durch Wildtiere zu verhindern. In Bezug auf die Gewichtsgrenzen und Mindesttiefen in deinem Bundesland gibt dir die zuständige Bezirkshauptmannschaft Auskunft.

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