Neben einem Schwanz, dem sowohl Haare als auch Haut komplett abgezogen wurden, war mehrfach das Becken und der Oberschenkel gebrochen. Das arme Tier muss furchtbare Schmerzen erlitten haben. "Immer noch viel zu häufig werden Katzenbabys wie Müll behandelt und ausgesetzt oder sogar ertränkt, erschlagen, erschossen oder verbrannt", ist Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler empört. "Das Aussetzen eines Tieres ist gemäß §222 Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr - gemäß aktueller Strafrechtsreform ab 1.1.2016 zwei Jahre - Haft bedroht, weshalb wir den Fall zur Anzeige bringen werden und nach Zeugen suchen."
Unterlassene Hilfe kann 15.000 Euro kosten
Nachdem ein oder mehrere Autofahrer den Kater überfahren und nicht geholfen haben, ist es Stadler auch ein Anliegen, auf die Hilfeleistungspflicht gemäß § 9 Bundestierschutzgesetz hinweisen: "Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen." Bei Missachtung drohen übrigens bis zu 15.000 Euro Strafe. Stadler weiter: "Wir appellieren an das Gewissen der Autofahrer, bei Unfällen mit Tieren oder bei Sichtung verletzter Tiere am Strassenrand die Polizei zu rufen oder wenn möglich das Tier zum nächsten Tierarzt zu bringen!"
Kastrationspflicht wird oft missachtet
Für Katzen herrscht in Österreich seit 2005 eine Kastrationspflicht um den unerwünschten Nachwuchs und die Streunerproblematik einzudämmen - allerdings mit äußerst fragwürdigen Ausnahmen. Eine diesbezügliche Novelle der Tierhaltungsverordnung zum Tierschutzgesetz ist kürzlich in Begutachtung gegangen.
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