Kriterien verordnet

Tierversuche: Mitterlehner mit Kritik konfrontiert

Tierecke
30.12.2015 12:39

Das Wissenschaftsministerium hat kurz vor Weihnachten den Kriterienkatalog für die im Tierversuchsgesetz (TVG) vorgesehene Schaden-Nutzen-Analyse von Tierversuchen verordnet. Gegenüber dem im Herbst zur Begutachtung ausgesendeten Entwurf gibt es nur marginale Änderungen. Für Tierschützer erteilt Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) damit dem "Tierschutz eine klare Absage".

Die Schaden-Nutzen-Analyse von Tierversuchen ist ein zentrales Element des 2012 in Kraft getretenen TVG. Für diese Analyse wurde der Kriterienkatalog ausgearbeitet, der von den Antragstellern ausgefüllt werden muss. Als Ziele dieser Maßnahme nannte das Ministerium im Entwurf "Verbesserung der Objektivität, Transparenz und Einheitlichkeit von Schaden-Nutzen-Analysen" sowie einen "bestmöglichen Ausgleich der berechtigten Interessen des Tierschutzes und des Wirtschaft- und Forschungsstandortes Österreich". Die Verordnung für den Kriterienkatalog tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Unterschiedliche Zuständigkeiten
Tierversuche, die an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden, müssen vom Wissenschaftsministerium genehmigt werden, das dabei von einer Expertenkommission beraten wird. Für die Genehmigung aller anderen Tierversuche sind die jeweiligen Länderbehörden zuständig.

Schaden und Nutzen sind aufzuwiegen
Im Genehmigungsverfahren ist für jedes Tierversuchsprojekt eine Schaden-Nutzen-Analyse durchzuführen, in deren Rahmen bewertet wird, "ob die Schäden für die Tiere in Form von Leiden, Schmerzen und Ängsten unter Berücksichtigung ethischer Erwägungen durch das erwartete Ergebnis gerechtfertigt sind und letztlich Menschen, Tieren oder der Umwelt zugutekommen können", wie es im TVG heißt. Der ausgefüllte Kriterienkatalog sei dabei zu berücksichtigen.

Ministerium: "Betreten Neuland"
Seitens der Ministeriums wurde darauf hingewiesen, dass man mit dem Kriterienkatalog Neuland betrete. Österreich sei das erste europäische Land, das versuche dies umzusetzen "und damit die Objektivität im Genehmigungsverfahren zu erhöhen". Mit dem Katalog gebe es eine vergleichbare Grundlage für alle zehn Behörden. "Jene Punkte, in denen Österreich bisher strenger war als die EU-Richtlinie, werden auch in Zukunft beibehalten. Der aktuelle Begutachtungsentwurf zur Verordnung des Tierversuchs-Kriterienkataloges bringt zusätzliche Objektivität bei der Bewertung von Tierversuchen und wahrt eine faire Balance zwischen den legitimen Interessen von Tierschutz, Forschung und Wirtschaft", so ein Sprecher des Ministeriums.

"Messerli-Ansatz wird übernommen"
Der nun in der Verordnung vorgesehene Kriterienkatalog übernehme den vom Messerli-Forschungsinstitut vorgeschlagenen Ansatz, wonach die Angaben zu Schaden und Nutzen mit Hilfe einer dreistufigen Skala - "gering", "mittel" und "groß" - zu machen sind. Damit solle die Anzahl der Tierversuche nach der Maxime "vermeiden - vermindern - verbessern" auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.

Antragsteller müssen Fragen beantworten
In dem Kriterienkatalog sollen neben allgemeinen Informationen zum jeweiligen Projekt Angaben zu Nutzen und Schäden gemacht werden. So wird unter anderem gefragt, "wie groß der erwartete wissenschaftliche Nutzen oder pädagogische Wert des Projekts" ist und wem die Ergebnisse des Projekts letztlich zugutekommen. Es wird auch nach möglichen Beiträgen des Projekts zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung zukünftiger Tierversuche gefragt.

Bei den Angaben zu den Schäden müssen Angaben über die Zahl der im Projekt verwendeten Tiere gemacht werden, im Entwurf wurde auch nach der Tierart gefragt. Weiters sind Angaben über den Anteil der erwarteten Schweregrade zu machen und Begründungen dafür zu liefern.

Tierschützer kritisieren Katalog scharf
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) bemängelte am Mittwoch in einer Aussendung, dass die Verordnung "trotz harscher Kritik in 600 Stellungnahmen praktisch unverändert" zum Entwurf erlassen wurde und ortet "weitere Verschlechterungen". "Von mir aus kann man alle Fragen streichen, diese Pseudoabwägung von Schaden und Nutzen ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Niemals im Leben wird diese Verordnung auch nur zur Ablehnung eines einzigen Tierversuchs führen", so VGT-Obmann Martin Balluch.

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