Novelle ist durch

Tierschutzgesetz neu: Fortschritte für Vierbeiner

Tierecke
16.03.2017 16:25

Jetzt ist sie durch, die Novelle des Tierschutzgesetzes. Natürlich ist sie nicht perfekt und daher kein Grund zum Jubeln, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Verbesserungen gibt es in vielen Bereichen, die ÖVP verhinderte jedoch strengere Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Anbindehaltung von Rindern.

"Tierschutz darf nie zu Ende sein, und die Novelle war überfällig", so die neue Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner. Auch SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck ist weitgehend zufrieden: "Die Verhandlungen haben ein sehr schönes Ergebnis gebracht." So dürfen etwa gezüchtete Wildtiere wie Fasane nicht mehr ausgesetzt werden.

Private dürfen keine Tiere mehr verkaufen
Entgegen einigen Unkenrufen wurde die Kastrationspflicht für Katzen nicht aufgehoben: Landwirte müssen ihre Stubentiger entweder kastrieren lassen, oder im Fall der Zucht mit einem Mikrochip kennzeichnen. Der Online-Verkauf von Tieren ist Privatpersonen ohne Genehmigung künftig komplett untersagt, selbst im "Notfall " - nur so kann dem illegalen Handel Einhalt geboten werden.

Permanente Anbindehaltung: ÖVP blockierte
Enttäuschend: Bei der Anbindehaltung von Rindern gab es keine Einigung. Keck: "Der ÖVP-Tierschutzsprecher wollte leider keinen Verbesserungen zustimmen." Eben jener, Franz Eßl, gab erst vor Kurzem zu Protokoll: "Ich finde nicht, dass meine Viecher durch den Laufstall jetzt wesentlich glücklicher wirken." Aber zum Schluss noch eine gute Nachricht: Im Tierschutz wird sich noch mehr bewegen, denn als Nächstes sind die Tierhalteverordnungen dran.

Die Änderungen im Überblick:

  • Katzenhalter müssen sich künftig entscheiden, ob sie ihre Freigänger kastrieren oder als Zuchtkatzen chippen und registrieren lassen. Landwirte haben also in jedem Fall Kosten zu tragen und Unterlagen für ihre Stubentiger vorzuweisen. Die Erfüllung aller Voraussetzungen wird von den Behörden kontrolliert. Gibt es freilaufende und unkastrierte Katzen auf ihrem Grundstück, muss den Behörden beziehungsweise Tierschutzorganisationen der Zugang ermöglicht werden, damit die Tiere kastriert werden können.
  • Das Anbinden von Hunden wird nicht unbegrenzt erlaubt, sondern nur im Rahmen einer "gesetzeskonformen Hundesausbildung" oder für kurzzeitige Aktivitäten wie die Dauer eines Einkaufes. Der Begriff "Freizeitaktivitäten" wird auf Anregung der Tierschützer gestrichen. Halsbänder, die Hunde durch einen Zugmechanismus würgen oder ihnen die Luft abschneiden können, werden verboten.
  • Die Begriffe "Tierasyl", "Gnadenhof" und "Tierpension" wurden genau definiert, um eine Abgrenzung zum Tierheim und damit sachgerechte Lösungen für die jeweiligen Einrichtungen zu ermöglichen.
  • Jedes Angebot zur Abgabe von Tieren, die nicht von Züchtern oder autorisierten Personen bzw. Vereinen stammen, wird verboten. Und: Laut Novelle wird der Tatbestand auch durch das Anbieten im Internet erfüllt, das heißt die Betreiber von Internetplattformen können auch als Beitragstäter zur Verantwortung gezogen werden. Auch, wenn als Grund ein Notfall angegeben wird, darf der Vierbeiner nicht mehr online inseriert werden - es ist die einzige Möglichkeit, den illegalen Welpenhandel weiter einzudämmen.
  • Das Tätowieren sowie das Verfärben von Haut, Fell oder Federkleid aus ästhetischen Gründen wird verboten.
  • Keine Abgabe von Tieren an Minderjährige unter 16 Jahren ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten - bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.
  • Die Rechtsstellung der Tierschutzombudspersonen wird verbessert.
  • Wer Tiere wiederholt aufnimmt, weitergibt, selbst vermittelt oder für andere vermittelt, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit der Behörde melden. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen für diese Tätigkeit sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.

Keine Veränderung: Bezüglich der permanenten Anbindehaltung von Rindern wurde ursprünglich eine Lösung mit den Ländern erarbeitet, um eine Übergangsfrist für begründete und gemeldete Ausnahmen zu setzen. Zudem waren strengere Ausnahmeregelungen angedacht. Diesbezüglich wird es aber aufgrund des Vetos von Eßl keine Verbesserungen geben.

Maggie Entenfellner & Denise Zöhrer, Kronen Zeitung

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