13 Monate bedingt

Richter nagelte Katze an die Wand – verurteilt

Tierecke
27.11.2013 14:46
Ein Grazer Strafrichter ist am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen mehrerer Delikte, unter anderem Fälschung eines Beweismittels und Tierquälerei, verurteilt worden. Der Mann hatte seine Katze ertränkt und an die Wand genagelt. Der 40-Jährige fasste 13 Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der mittlerweile suspendierte Richter hatte im Februar 2012 in seinem eigenen Haus einen Einbruch vorgetäuscht. Zudem ertränkte er seine Katze und nagelte sie an die Wand. Anschließend erstattete er Anzeige. Im Laufe der Ermittlungen erhärtete sich schnell der Verdacht, dass der 40-Jährige, der sich zu dieser Zeit in einem Rosenkrieg befand, die Tat seiner damaligen Ex-Frau - mittlerweile sind die beiden wieder verheiratet - anhängen wollte.

Abgesehen von der Beweismittelfälschung und der Tierquälerei wurde der Mann auch wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und falscher Beweisaussage verurteilt. Einen Freispruch gab es nur bezüglich der gefährlichen Drohung gegen seine damalige Ex-Frau. Dies vor allem deshalb, weil sie die Aussage verweigerte.

Disziplinargericht entscheidet über berufliche Zukunft
Wegen der Befangenheitsregel wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Linz untersucht und angeklagt sowie schließlich in Wiener Neustadt verhandelt. Was die berufliche Zukunft des ehemaligen Richters betrifft, hat der Grazer - vorausgesetzt das Urteil wird rechtskräftig - schlechte Karten: Allgemein führt im öffentlichen Dienst eine bedingte Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zum Amtsverlust. Letztlich entscheidet ein Disziplinargericht aus fünf Richtern, die im konkreten Fall vom Oberlandesgericht Wien gestellt werden.

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