Laut ORF hatte der jahrelange Rechtsstreit vor dem Bezirksgericht Hall (Bezirk Innsbruck-Land) damit begonnen, weil der Kater in Nachbars Garten zwei Kaninchen erlegt hatte. Was folgte, war eine Klage gegen den Katzenhalter. Anfang 2012 wurde der Besitzer von Heli zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Der Kaninchenbesitzer wurde dazu angehalten, seine Schützlinge in einem eingezäunten Gehege zu halten.
Der Nachbar zog erneut vor Gericht, weil der Stubentiger weiter versucht haben soll, in das Gehege einzudringen. Das Bezirksgericht Hall wies die Klage allerdings ab, der Berufungssenat bestätigte jetzt zu guter Letzt das Urteil.
Streunende Kater sind in der Gemeinde üblich
Laut Urteilsbegründung seien streunende Kater in der Gemeinde nämlich durchaus ortsüblich. Dabei würde es sich um keine größere Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks handeln. Der Berufungssenat habe daher festgestellt, dass keine weiteren Rechtsmittel zulässig seien.
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