Der qualvolle Tod eines Schäferhundes erschüttert die Tierfreunde in Kärnten. Ein Unbekannter hatte auf den Rüden geschossen und ihn dadurch schwer verletzt. Auch bei Jägern sorgt dieser Vorfall in Mühldorf für Unverständnis. Wer mit kleinen Kalibern auf größere Tiere schießt, verursacht nämlich viel Leid.
"Hunde dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen, beispielsweise beim Wildern, durch die jeweiligen Aufsichtsjäger erschossen werden", erklärt Heimo Wolte von der Kärntner Jägerschaft: "Sofern ein Jäger einen Hund erlegt, ist er dazu verpflichtet, den Abschuss bei der Polizei zu melden sowie den Hundehalter zu verständigen." Eine Kleinkaliberwaffe dürfe jedoch in keinem Fall gegen größere Tiere gerichtet werden, so der Weidmann.
Schäferhund musste qualvoll sterben
Jägerschaft-Juristin Freydis Burgstaller-Gradenegger: "Im Jagdgesetz ist festgelegt, dass jeweils entsprechend dem Gewicht des Tieres ein Kaliber verwendet werden muss, das rasch tötet." Der streunende Schäferhund des Mühldorfer Landwirtes wurde aber, wie berichtet, von einem Kleinkaliber-Projektil in die Brust getroffen und musste qualvoll sterben. Wolte: "Dieses Kaliber ist maximal für Krähen, Eichelhäher oder kleines Raubwild zulässig, wird jedoch kaum verwendet."
Alexander Schwab, Kronen Zeitung
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