Land OÖ informiert

Hundeguide hält Rechte der Vierbeiner fest

Tierecke
21.05.2013 10:46
Ein Hundeguide des Landes Oberösterreich soll das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden harmonisieren sowie helfen, Gefährdungen oder Belästigungen möglichst zu vermeiden. Aber auch die Rechte der Vierbeiner sind aufgelistet – wie jederzeit einwandfreies Wasser und einen zweimaligen Sozialkontakt zu Menschen pro Tag.

Bekanntlich wurde mit der Novelle 2012 das oberösterreichische Hundehaltegesetz mit Neuerungen versehen. Daher hat das Land Oberösterreich seinen Ratgeber "Mein bester Freund – OÖ Hundeguide" überarbeitet. Er ist über die Homepage www.land-oberoesterreich.gv.at oder telefonisch unter  0732/77 20-14 319 kostenlos erhältlich.

Pflichten der Besitzer aufgelistet
In acht Punkten werden darin die Pflichten von Herrchen und Frauchen aufgelistet, wie zum Beispiel: "Unter welchen Umständen darf ich keinen Hund halten?", "Wo muss ich meinen Hund anleinen?", "Wann muss ich mit Strafen rechnen?" oder "Wann ist die Hundeabgabe fällig?".

Auch Hunde haben Rechte
Aber auch auf die Rechte der Vierbeiner wurde nicht vergessen, wie: "Mein Hund muss mindestens zweimal täglich Sozialkontakt zu Menschen haben" oder "mindestens täglich ein Mal ausreichend Auslauf" und er hat "Recht auf einwandfreies Wasser".

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