Nur Sachbeschädigung

Hunde erschossen: Keine Anklage wegen Tierquälerei

Tierecke
17.08.2016 08:46

Ein steirischer Jäger, der Anfang April zwei Hunde erschossen hat, muss sich im Oktober in Fürstenfeld vor Gericht verantworten. Weil die Hunde offenbar nicht gewildert haben, wird er angeklagt, allerdings nicht wegen Tierquälerei, sondern wegen Sachbeschädigung! Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Hunde "Jamie" und "Senta" wurden Anfang April in einer kleinen oststeirischen Gemeinde erschossen. Zeugen berichten, dass die Hunde davor ganz friedlich auf der Straße gesessen seien. Ein Jäger brachte mit einem Schuss beide zu Strecke, aber einer der Hunde habe sich - so Zeugen - noch mehrmals aufgebäumt. Das Gewinsel und Gejaule im Todeskampf soll herzzerreißend gewesen sein.

Nur "mutwilliges" Töten ist Tierquälerei
Da die beiden Hunde offenbar überhaupt nicht gewildert haben, wird der Schütze angeklagt. Am 28. Oktober muss er vor Gericht - die Anklage lautet aber auf Sachbeschädigung. Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft Graz klärt auf: "Nur das mutwillige Töten eines Wirbeltiers fällt unter den Paragrafen der Tierquälerei." "Mutwillig" bedeutet nach herrschender Rechtssprechung "aus reiner Lust am Töten".

Ohne Qualen nur Sachbeschädigung
Wenn ein Tier also "nur" erschossen wird, und es nicht über längere Zeit Qualen erleidet, handelt es sich um Sachbeschädigung. Wohlgemerkt um keine schwere, sondern eine einfache. Die Strafdrohung dafür: bis zu sechs Monaten Haft oder Geldstrafe.

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