Amt lenkt ein

Happy End: Dylan darf “Tascha” weiterhin sehen

Tierecke
03.12.2013 15:01
Ein glückliches Ende gibt es für den zehnjährigen Wachkomapatienten Dylan und seine geliebte Staffordshire-Bullterrier-Hündin "Tascha": Seit Dienstag steht nun endgültig fest, dass die beiden zusammenbleiben dürfen. Zuvor wollten die Behörden den Hund wegen einer Beißerei mit einem Artgenossen beschlagnahmen.

Unzählige Medienberichte, einige Petitionen und die Proteste zahlreicher Bürger haben schließlich dazu geführt, dass sich das zuständige Amt dazu bereiterklärt hat, mit der Familie ein persönliches Gespräch über den Fall zu führen. Nun steht fest: Tascha und Dylan dürfen sich weiterhin sehen, sofern verschiedene Haltungsauflagen für den Hund erfüllt werden.

Familie muss Auflagen erfüllen
Unter anderem muss Tascha beim Sohn in Berlin angemeldet werden, wo die Rasse offiziell gehalten werden darf, denn der Wohnort der Familie liegt in Brandenburg, wo der Staffordshire Bullterrier zu den verbotenen Rassen zählt. Die Familie muss außerdem nachweisen, dass Tascha ein vollständig ausgebildeter und geprüfter Behinderten-Begleithund ist. Die Hündin soll zudem an einer "Schulung" teilnehmen, damit sie sich in der Zukunft als "gegenüber Artgenossen ungefährlich" erweist.

"Große Erleichterung" für Dylans Eltern
Für Dylans Eltern sei die Einigung eine große Erleichterung, die Auflagen seien für sie völlig in Ordnung, so der Vater zur "Bild". Die Anordnung des Amtes war deswegen für viele Menschen so unverständlich, weil die Haltung von Tascha vorher jahrelang bekannt gewesen und toleriert worden war. Erst als der Vierbeiner durch unglückliche Umstände einen Nachbarhund biss, wurde die Familie angezeigt.

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