Recherche zeigt:

Hälfte der Echtpelz-Produkte nicht gekennzeichnet

Tierecke
15.12.2016 10:32

Auf die Kennzeichnung von Echtpelz kann man sich nicht verlassen, vor allem bei Produkten im Niedrigpreissegment - das ist das Fazit einer von den "Vier Pfoten" in Wien, Graz und Linz durchgeführten Recherche. Insgesamt haben sich die Tierschützer 85 Produkte mit Echtpelzbesatz wie Hauben, Handschuhe und Jacken bei ganz unterschiedlichen Händlern angesehen. Bei 49 Prozent war der Pelz nicht vorschriftsmäßig deklariert.

Die "Vier Pfoten"-Mitarbeiter ließen eine Stichprobe von vier nicht richtig gekennzeichneten Produkten von einem Labor untersuchen. Das Ergebnis: Bei allen Produkten handelte es sich um Echtpelz, zwei Mal vom Marderhund, ein Mal vom Nerz und ein Mal vom Kaninchen. Der niedrige Preis ließ keinesfalls darauf schließen, dass es sich um Echtpelz handelte.

Transparente Kennzeichnung gefordert
Nun fordern die Tierschützer von der österreichischen Regierung, sich auf EU-Ebene für eine transparente und verbraucherfreundliche Kennzeichnungsregelung einzusetzen. Nach Vorbild der Schweiz sollten die Tierart mit korrektem Artnamen, das Herkunftsland und die Art der Pelzgewinnung im Etikett der Kleidungsstücke klar benannt werden.

"Rechercheergebnis ist niederschmetternd"
"Unser Rechercheergebnis ist niederschmetternd. Es ist für die Konsumenten einfach nicht akzeptabel, auf diese Art und Weise getäuscht zu werden", sagt Irina Fronescu von den "Vier Pfoten", die die Untersuchung leitete. "Wir wissen aus Umfragen, dass ein großer Teil der Verbraucher Echtpelz ablehnt.  und daher beim Einkaufen auf eine klare Kennzeichnung angewiesen ist."

Seit Mai 2012 gilt die neue EU-Kennzeichnungsverordnung: Textile Kleidungsstücke müssen gemäß Artikel 12 der Verordnung mit dem Hinweis "enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" gekennzeichnet werden.

Verwirrung durch EU-Kennzeichnungsregelung
"In der Praxis sorgt diese Regelung bei den Verbrauchern für Verwirrung. Ob es sich bei den 'tierischen Teilen' einer Jacke um die Daunenfüllung, den Lederriemen am Reißverschluss oder um die Echtpelzverzierung der Kapuze handelt, ist unmöglich zu identifizieren", kritisiert Fronescu. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verordnung nur gilt, wenn die Kleidungsstücke zu mindestens 80 Prozent aus Textilgewebe bestehen. Wenn Produkte wie Pelzmäntel oder Lederhandschuhe mit Fellbesatz zu mehr als 20 Prozent aus tierischem Material bestehen, gibt es gar keine Kennzeichnungspflicht mehr. Bei Schuhen und Accessoires gibt es diese grundsätzlich nicht.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele