Mit dem Beschluss der EBRD ist es das erste Mal, dass eine internationale Finanzinstitution verbindliche Tierschutzkriterien für Investitionsvergaben vorsieht. Die neuen Bestimmungen folgen auf einen Report über Kapitalvergaben an extrem tierschutzwidrige Projekte in Drittstaaten, der vergangenes Jahr von den Organisationen "Humane Society International", "Compassion in World Farming" und "Vier Pfoten" veröffentlicht wurde.
"Ein wichtiger Schritt"
Joanna Swabe, EU-Geschäftsführerin von "Humane Society International", betont: "Extrem tierschutzwidrige Haltungsformen widersprechen den EU-Werten, und die EBRD hat nun einen wichtigen Schritt gesetzt, um ihre Investitionen mit diesen Werten in Einklang zu bringen." "Vier Pfoten"-Nutztierexpertin Nina Jamal ergänzt: "Die EBRD hat den richtigen Schluss gezogen, dass die Finanzierung von Tierleid der Vergangenheit angehören muss. Wir fordern andere internationale Finanzinstitutionen dazu auf, diesem Beispiel zu folgen."
Öffentliche Gelder für in der EU illegale Tierhaltung
Alleine im vergangenen Jahrzehnt investierten internationale Finanzinstitutionen wie die EBRD, die mit öffentlichen Geldern ihrer Mitgliedsstaaten agiert, mehrere Hundert Millionen Euro in Tierhalteanlagen in Russland, der Türkei, der Ukraine, Weißrussland und anderen Ländern. Darunter waren Nutztierbetriebe, in denen Legehennen, Masthühner und Schweine unter Bedingungen gehalten wurden, die innerhalb der EU bereits verboten sind, wie zum Beispiel die Haltung von Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigen.
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