Schutz von Weinreben

Bgld erlaubt Vertreibung von Staren mit Drohnen

Tierecke
10.06.2016 10:23

Im Burgenland ist künftig die Vertreibung von Staren mit Hilfe von Drohnen erlaubt. Die Basis dafür bildet eine am Donnerstag im Landtag beschlossene Änderung des Burgenländischen Pflanzenschutzgesetzes. Zu den bisherigen Varianten, um die gefräßigen Vögel von Weingärten abzuhalten, kommt nun die Möglichkeit, unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse I bei der Stareabwehr einzusetzen.

Solche als Drohnen bezeichnete Luftfahrzeuge dürfen bis zu einer Höhe von maximal 150 Metern verwendet werden und höchstens 150 Kilogramm wiegen. Zum Betrieb ist direkter Sichtkontakt notwendig. Auch eine behördliche Bewilligung ist Voraussetzung. Das Burgenländische Pflanzenschutzgesetz erlaubte schon bisher die Vertreibung von Staren mittels Kleinflugzeugen, Schüssen durch Jäger und Weingartenhüter und mit Greifvögeln.

Weniger Lärm, weniger Schadstoff
Durch den Drohneneinsatz ermögliche man eine Alternative zu Schussanlagen und Kleinflugzeugen, bei denen es immer wieder zu Konflikten mit Sicherheits-, Umwelt- und Tourismus-Interessen komme, erklärte SPÖ-Weinbausprecher LAbg. Günter Kovacs. Drohnen als neue Option würden auch weniger Lärm und weniger Schadstoff-Emissionen sowie mehr Sicherheit bedeuten.

Stare stören besonders die Weinbauern
Stare, die die getane Arbeit von Monaten oft binnen weniger Minuten zunichtemachen würden, seien Weinbauern insbesondere im Seewinkel ein Dorn im Auge, stellte der Zweite Landtagspräsident Rudolf Strommer fest. Da die bisher geltende Gesetzeslage den Einsatz ferngesteuerter Flugdrohnen zur Vertreibung von Staren verbot, habe die Volkspartei schon 2015 eine Gesetzesänderung gefordert.

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