Schwerer Betrug

Bedingte Haftstrafe für Chefin eines Hundehotels

Tierecke
31.03.2014 08:17
Zu sechs Monaten bedingter Haft wegen Tierquälerei und schweren Betrugs wurde am Freitag in Salzburg die Chefin eines Flachgauer Hundehotels verurteilt. Die Frau soll für sechs Tiere zu Unrecht Fördergeld vom Land kassiert und dazu zwei Katzen einfach ausgesetzt haben. Der Schuldspruch ist noch nicht rechtskräftig.

Das Verfahren selbst zog sich mittlerweile über einige Jahre. Bisher hatte die Frau stets ihre Unschuld beteuert - letztlich half es wenig. Richter Philipp Grosser sprach die Leiterin eines Hundehotels im Salzburger Flachgau schuldig.

Förderungen erschlichen
Die Anklage lautete auf schweren Betrug und Tierquälerei. Konkret soll die Chefin das Land um 5.400 Euro betrogen haben, indem sie das Fördergeld für ausgesetzte und aufgenommene Tiere geltend machte. Einzig: Die Tiere - etwa vier türkische Hirtenhunde der Rasse Kangal - wurden ihren Besitzern laut Anklage von den Behörden offiziell abgenommen. Das soll die Leiterin auch gewusst haben, bestätigte ein Zeuge später im Verfahren.

Katzen einfach ausgesetzt
Außerdem sah Richter Grosser den Tatbestand der Tierquälerei als erwiesen an, wonach die Leiterin zwei Katzen einfach ausgesetzt haben soll. Der Schuldspruch ist auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und noch nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben zum Urteil eine Erklärung ab.

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