Thema Tierversuche

Aufregung um Kriterienkatalog des Ministeriums

Tierecke
05.11.2015 09:21
Das Wissenschaftsministerium gab einen Kriterienkatalog für die Genehmigung von Tierversuchen in Begutachtung, mit dessen Hilfe Schaden und Nutzen für jeden Versuch ethisch abgewogen werden sollen. Doch dieser Verordnungsentwurf wird von Tierschützern und Experten scharf kritisiert.

Bei einer Pressekonferenz am Mittwoch äußerten sichTierschützer,
Mitglieder der Bundestierversuchskommission, die Tierschutzombudsfrau Wien, Rechtsexperten der Uni Wien, ein Vertreter der Bundesarbeitskammer in der Tierversuchskommission sowie Wildbiologe Hans Frey zu dem in Begutachtung befindlichen neuen Kriterienkataloges für Tierversuche. Denn im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern sind in Österreich keine Kommissionen vorgesehen, die über Genehmigungsanträge für Tierversuche abstimmen, sondern die Entscheidung anhand eines Kriterienkataloges.

Ignorierte Ministerium Formalvoraussetzungen?
Eben diesen Kriterienkatalog sollten eigentlich drei Wissenschaftler des Messerli Forschungsinstituts entwickeln - drei Jahre lang saßen sie an diesem durch das  Wissenschaftsministerium finanzierten Projekt. Das Ergebnis wurde nun aber überraschend verworfen - das Ministerium gab überraschend einen eigenen Kriterienkatalog in Begutachtung. Und das "an der Bundestierversuchskommission vorbei", wie Tierschützer kritisieren. Dementsprechend wurde die Pressekonferenz am Mittwoch einberufen. Die Begutachtungsfrist dauert noch bis 11. November 2015.

Entenfellner: "Das ist ein Skandal"
"Es ist wirklich ein Skandal, dass ein Land wie Österreich die Auflagen für Tierversuche so schleifen lässt, anstatt sie zu verschärfen! Ich habe bereits 2012 versucht, das Gesetz in bessere Bahnen zu lenken - doch leider wurden die vielen Versprechen nicht gehalten", ist "Krone"-Tierexpertin Maggie Entenfellner wütend. Und auch die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy krisitiert den Weg, den das Wissenschaftsministerium gegangen ist: "Der Entwurf in seiner jetzigen Form wurde weder mit der Tierversuchskommission des Bundes abgestimmt, noch dieser die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Der vorliegende Verordnungsentwurf entspricht daher nicht den gesetzlichen Formalvoraussetzungen."

Tierschützer fordern Möglichkeit zur Beteiligung
Auch die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" kann mit dem Kriterienkatalog des Ministerizms nichts anfangen, wie Indra Kley, Leiterin des Österreich-Büros, in einer Aussendung klarstellt: "Der dem Entwurf enthaltene Kriterienkatalog ist nicht nur extrem oberflächlich, er lässt auch keine objektive, messbare Beurteilung durch die Beamten zu, ob ein Tierversuch nun berechtigt ist oder nicht." Der Verein fordert, dass der Verordnungsentwurf noch einmal zurückgezogen wird und man die Anliegen der involvierten Tierschutzvertreter berücksichtigt.

Ministerium sieht in Kriterienkatalog "faire Balance"
Das Wissenschaftsministerium verteidigt den Entwurf - er sei unter Einbeziehung relevanter Stakeholder entstanden, bringe "zusätzliche Objektivität" und wahre "eine faire Balance zwischen den legitimen Interessen von Tierschutz, Forschung und Wirtschaft". Aus den Ergebnissen des Messerli-Forschungsinstituts würden sich "nicht alle theoretischen Empfehlungen in dieser Form in der Praxis umsetzen lassen. Die Vorschläge zur Quantifizierung bzw. Berechnung von Schaden und Nutzen eines Tierversuches haben die objektiven Anforderungen nicht erfüllt, eine einheitliche Berechnung für alle möglichen Projekte zu gewährleisten". Die Anzahl der zu beantwortenden Fragen habe man "durch inhaltliche Zusammenfassung und Vermeidung von Redundanzen ohne Qualitätsverlust reduziert".

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