Deutsche Rasselisten

Amt will krankes Kind und Hund trennen

Tierecke
25.11.2013 09:41
Der zehnjährige Dylan aus der Nähe von Berlin liegt seit seiner Geburt im Wachkoma. Hündin "Tascha" kommt ihn regelmäßig besuchen - sie sei für ihn die beste Therapie, mache ihn glücklich, so seine Eltern. Doch Tascha darf in Zukunft nicht mehr zu Dylan, denn das deutsche Ordnungsamt will die Staffordshire-Bullterrier-Hündin abholen.

Hündin Tascha besuchte Dylan regelmäßig, leckte seine Füße, kuschelte sich an ihn - und machte den kleinen Jungen glücklich, der seit seiner Geburt im Wachkoma liegt und rund um die Uhr an Maschinen angeschlossen ist. Dylans Eltern waren froh über die ungewöhnliche Freundschaft zwischen ihrem Sohn und dem Hund, denn bei jedem Besuch atmete ihr Kind ruhiger, die Herzfrequenz senkte sich.

Amt nahm Haltung von Listenhund hin
Doch jetzt darf Tascha "ihren" Dylan nicht mehr am Krankenbett besuchen. Das zuständige Ordnungsamt will den Staffordshire-Bullterrier beschlagnahmen, denn im Bundesland Brandenburg steht Tascha auf der Liste mit sogenannten gefährlichen Hunderassen und darf eigentlich gar nicht gehalten werden. Bis vor Kurzem hatte das Amt allerdings nichts an Taschas Haltung auszusetzen, der Vierbeiner war offiziell angemeldet und in einer Hundeschule ausgebildet worden.

Nach Anzeige soll Tascha beschlagnahmt werden
Als die Familie aber angezeigt wurde, weil Tascha durch unglückliche Umstände einen Nachbarhund gebissen hatte, gab das Ordnungsamt bekannt, den Hund abholen zu wollen. Die Beamten waren schon mehrmals da, doch Tascha befindet sich mittlerweile beim ältesten Sohn der Familie in Berlin - wo die Haltung von Staffordshire-Bullterriern nicht verboten ist. Er hatte Tascha als Welpe gekauft und in die Familie gebracht. "Wir wussten damals wirklich nicht, dass er in Brandenburg nicht gehalten werden darf", so der Sohn zu "B.Z.".

Krankes Kind vermisst seinen Hund
Dylan vermisst seine Tascha sehr, davon sind seine Eltern fest überzeugt. Mithilfe eines Anwalts wollen sie nun eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung der Listenhündin erwirken. Denn auch der behandelnde Arzt rät dringend davon ab, dem schwerstkranken Kind den Kontakt zu seinem Hund zu verweigern.

Eine Petition gegen die Abnahme des Hundes können Sie HIER unterschreiben.

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