Vor einem Jahr hatte der Hahn für Schlagzeilen weit über Südtirol hinaus gesorgt. Der Fall landete vor der Schlanderer Außenstelle des Landesgerichts und endete kürzlich mit einem vollen Freispruch für den stolzen Hahnbesitzer.
Zunächst war der Fall eine zivilrechtliche Angelegenheit wegen Lärmbelästigung. Parallel war der Fall dann auch auf die strafrechtliche Ebene gehievt worden. Dem Bauer flatterte ein Strafbefehl ins Haus, in dem er aufgefordert wurde, eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro zu entrichten. Dagegen legte sein Rechtsanwalt Einspruch ein.
Sogar Zeugen sollten vor Gericht aussagen
Derweil hatte der "Gigger"- Besitzer bereits die potente und vor allem laute Spitze seiner Federviehgruppe dezimiert: Übrig geblieben war nur mehr ein Hahn samt Anhang. Was folgte, waren neben einem Lokalaugenschein auch akustische Messungen, mit deren Hilfe der Lärmpegel des krähenden Hahns ermittelt werden sollte, und schließlich kam die Verhandlung vor das Bezirksgericht. Die geklagte Partei hatte dann zwar eine Reihe von Zeugen aufgeboten - zu deren Anhörung kam es dann aber nicht mehr. Nach der Einigung forderte auch der Staatsanwalt letztlich einen Freispruch, und diesem Ansuchen kam der Richter dann auch nach.
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