Ausgerechnet die 17 Jahre alte Nichte des Sheriffs hatte am 21. Juli 2007 die Bühne des "Shotgun Geniez" bestiegen und ihre Hüllen fallen gelassen. Clubbesitzer Clarence Judy erhielt daraufhin eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Judy machte jedoch geltend, dass das entsprechende Gesetz nicht angewendet werden dürfe, wenn es sich um "ein Theater, eine Konzerthalle, ein Kunstzentrum, Museum oder ein ähnliches Etablissement" handle, in dem es künstlerische Darbietungen gebe. Ein gut zwei Jahre andauernder Rechtsstreit entbrannte.
Richter O’Grady entschied nun, dass Striptease unter den Begriff Kunst falle. Die Staatsanwaltschaft habe keinen Beweis dafür erbracht, dass es sich bei dem Club nicht um ein Theater handle, erklärte er. Bei der Staatsanwaltschaft sieht man das anders: Man werde das Urteil möglicherweise anfechten, hieß es.
Clubbesitzer Judy kann das inzwischen egal sein: Er hat das "Shotgun Geniez" Anfang der Woche verkauft.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.