Nächtlicher Angriff
Die 31-Jährige beteuerte zwar, sie habe nur von ihrem Bett aus mit dem iPhone im Internet gesurft. Für den Arbeitgeber, die Versicherungsgesellschaft Nationale Suisse, war dieser Umstand jedoch unerheblich. Die Frau habe nämlich angegeben, sie müsse bei Migräne im Dunkeln liegen und könne nicht am Bildschirm arbeiten. Da sie aber trotzdem auf Facebook aktiv gewesen sei, sei das Vertrauen in sie unwiderruflich zerstört. Deswegen habe man sich von ihr getrennt, erklärte das Unternehmen in einer Stellungnahme.
Die Frau zeigte sich von der Kündigung nicht besonders betroffen, ärgerte sich aber darüber, dass man ihr offenbar nachspioniert hatte.
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