Krankenstand aus Angst
Sein Verfahren in erster Instanz vor einem Bezirksgericht verlor das Elternpaar. "Q" sei als Vorname in Schweden nicht zulässig. Einerseits, weil es nur ein Buchstabe ist, andererseits, weil man es dem Baby nicht zumuten könne, dass es mit diesem Namen aufwachsen muss.
"Unser Kind reagiert auf den Namen Q"
"Unser Kind reagiert auf den Namen Q", argumentieren die Eltern, "was hat Schweden davon, wenn man uns zwingt, den Namen unseres Sohnes zu ändern?" Die Eltern beschweren sich jetzt in ihrem Schreiben an den Obersten Gerichtshof Schwedens und fordern die Aufhebung des Urteils.
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