Zwar sei der Wunsch nach Kosmetik beim weiblichen Geschlecht womöglich stärker ausgeprägt als bei Männern, führte die Kammer aus. Doch allein mit dem Verweis auf tradierte Rollenerwartungen könne Männern "die Befriedigung" ihres Interesses an kosmetischen Produkten nicht verboten werden. Zumal auch bei Frauen das Interesse an Kosmetika nicht "von Natur aus" auftrete.
Häftlinge dürfen auch telefonieren
Zugleich entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch beim Telefonieren aus dem Knast heraus eine Diskriminierung von Männern verboten ist. Hintergrund ist, dass in der Haftanstalt Bielefeld-Brackwerde Frauen in ihrem Trakt erlaubt ist, für bis zu 30 Euro im Monat überwacht zu telefonieren. Männer konnten das bisher allerdings nicht. In ihrem Bau fehlen Telefone, weil es nicht genug Personal gibt, Gespräche nach draußen zu überwachen.
Die Verfassungshüter sahen darin ebenfalls eine verbotene Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Nun muss geprüft werden, ob nicht beide Gruppen wegen des Personalmangels unüberwacht telefonieren könnten, und ob von unüberwachten Männer-Telefonaten größere Gefahren ausgehen als von entsprechenden Gesprächen der Frauen.
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