Der Hundehalter bemühte sich mit mehreren Einsprüchen, die Geldstrafe zu reduzieren. Diese war im Laufe der Zeit durch Zins und Zinseszins auf 810 Euro gestiegen. Das Amtsgericht ließ sich erbarmen und schraubte die Summe auf 540 Euro zurück. Doch der Hundehalter hielt die Strafe für völlig überzogen und wollte mit einer neuen Anhörung davon auch das Amtsgericht überzeugen.
Statt eines Berufungsverfahrens bestellte die Polizei den Mann ein und stellte ihn vor die Wahl: entweder das Geld sofort bezahlen oder ab ins Gefängnis. Der Hundehalter lehnte unter Hinweis auf das noch laufende Verfahren ab. Daraufhin klickten an Ort und Stelle die Handschellen. Wie die "Haaretz" weiter schreibt, kostet die Haftstraße den Steuerzahler jetzt umgerechnet rund 1.100 Euro.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.