"Normalerweise haben Tiere bei uns keinen Zutritt, aber in diesem Fall haben wir eine Ausnahme gemacht", hatte eine Amtsgerichts-Sprecherin am Prozesstag Mitte Dezember gesagt. In dem Verfahren klagte eine Vermieterin Clydes Besitzer, der in einer ihrer Wohnungen lebte. Sie warf dem Mann vor, den Hund zu halten, obwohl der Mietvertrag das verbietet.
Der Beklagte dagegen rechtfertigte sich damit, dass der Hund in Wahrheit bei seiner 71-jährigen Mutter wohne. Diese lebt im selben Stockwerk und hat einen wesentlich älteren Mietvertrag, der Hunde erlaubt. Der Anwalt der Vermieterin, Rolf Küssner, beantragte daraufhin die Vorladung Clydes, der amerikanischen Bulldogge.
"Vor einem Wolf hatte ich weniger Angst"
Küssner wollte damit zeigen, dass die Mutter gar nicht mit dem Hund fertig werden könnte. "Und so war es auch", berichtete er nach der Sitzung. "Dieser Hund ist ein Kalb. Er hat den Befehlen gar nicht Folge geleistet. Ich bin mal in Lappland einem Wolf begegnet, aber vor dem habe ich mich lange nicht so gefürchtet wie vor diesem Riesenvieh. Wenn es allerdings einen gibt, dem ich zutraue, mit dem Hund fertig zu werden, dann ist das Herr U.. Der ist so zwei Meter groß und wohl bei der Bundeswehr. Der und der Hund, die könnten zusammen als Model auftreten."
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