Wie die deutsche „Nordwest Zeitung“ in ihrer Onlineausgabe berichtet, sei die Kleine mit den Seifenblasen aus dem Laden gelaufen, während die Mutter andere Waren bezahlte. Anstatt die Seifenblasen einfach mitzukassieren, bestand die Geschäftsfrau darauf, die Polizei zu holen, um Anzeige gegen die Pampers-Gangsterin zu erstatten.
Trotz des guten Zuredens durch die Polizei konnte die Frau nicht davon abgebracht werden, dass diese Untat geahndet werden müsse. Wird Strafanzeige erstattet, so sind die Beamten verpflichtet, diese aufzunehmen und die Tatverdächtige – also die Einjährige – zu dem Vorfall zu verhören. Vermutlich wurde kein der Babysprache mächtiger Beamter gefunden, weshalb auf die Befragung verzichtet wurde.
Nichtsdestotrotz geht die Anzeige nun an die Staatsanwaltschaft, die sich jetzt mit der Mini-Halunkin befassen muss. Vermutlich dürfte das Verfahren gegen die jüngste Tatverdächtige in der Geschichte Deutschlands aber eingestellt werden.
Symbolfoto
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