Die Anwältin aus der Stadt Xian im Norden Chinas fordert auch, dass in Zukunft über die Dauer der Werbung informiert werden müsse - und zwar schon vor der Filmvorführung. Das zuständige Gericht in der Hauptstadt der Provinz Shaanxi hat die Klage bereit angenommen.
Eintrittsgeld zurück
Chen verlangt außerdem ihren Eintrittspreis von 35 Yuan, umgerechnet etwa 4 Euro, zurück sowie eine Entschädigung in gleicher Höhe. Ebenso möchte die Anwältin einen Yuan für die ihrer Meinung nach erlittenen emotionalen Schäden und verlangt eine schriftliche Entschuldigung. Künftig soll das Kino ihrer Meinung nach die Dauer der Werbung vor den Filmen auf seiner Internetseite, in der Eingangshalle und über eine Kunden-Telefonhotline bekannt geben. Der Filmverleih soll die Werbung außerdem auf fünf Minuten beschränken.
Symbolbild
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