Immer mehr Fälle
Der Falschparker war zu einem Tag Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, die Strafe zu bezahlen.
Allerdings befreie "die Verbüßung der Erzwingungshaft nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Geldbuße", teilte die Staatsanwaltschaft mit.
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