Paracelsus-Universität
Das neue Dekret zur Straßenverkehrsordnung besagt, dass die Fahrzeuge von Alko-Lenkern, die mit über 1,5 Promille hinterm Steuer sitzen, beschlagnahmt werden. Innerhalb von zwei Monaten werden die Autos versteigert. Der Erlös fließt in die Staatskasse.
Wer sturzbetrunken im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr rechnen. 1.500 bis 6.000 Euro Geldstrafe erwartet denjenigen, der über 1,5 Promille im Blut hat. In diesem Fall wird der Führerschein für bis zu zwei Jahre eingezogen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.