Nicht rechtskräftig:

Spendenbetrüger (40) muss fünf Jahre ins Gefängnis

Steiermark
28.10.2016 21:25

Wegen Spendenbetrug im großen Stil wurde gestern in Graz ein 40-jähriger Kärntner zu fünf Jahren Haft verurteilt. Denn statt an Bedürftige soll das Geld in seine Taschen und die seiner Werber geflossen sein. 116.000 Euro beträgt der Schaden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Leute, die selber nichts hatten, sind zu Spenden animiert worden", betonte Staatsanwalt Stefan Pirker am Beginn des Prozesses. Fünf Tage wurde insgesamt verhandelt. Unter Strich blieb, dass der vorbestrafte Hauptangeklagte (40) statt für Bedürftige und Krebskranke mit mehrere Vereinen eigentlich nur für sich selbst sammelte.

Sein Verteidiger Christoph Rappold sprach von unternehmerischem Wahnsinn und Bananenschachtel-Buchhaltung: "Es hat alles hochgehen müssen!" Das einzig Professionelle seien die Jacken gewesen. Aber: "Für Bereicherung war gar kein Platz, die Mitarbeiter mussten bezahlt werden." Und die haben richtig gut verdient. 1600 Euro, 50 % Provision, Unterkunft und Kilometergeld.

Vertrauen in echte Spendenorganisationen geschädigt
Der Kärntner und drei mitangeklagte Werber waren teils geständig, teils wollen sie von nichts gewusst haben. "Das Verwerflichste ist, dass viele diesen Fall zum Anlass nehmen werden, nicht mehr zu Spenden. Das Vertrauen wurde geschädigt", so Pirker.

Das sah auch das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Angelika Hacker ähnlich: Fünf Jahre und zwei Wochen Haft für den Kärntner (zum Urteil von drei Jahren Haft wurden alte Strafen widerrufen), ein Jahr teilbedingt für einen Komplizen und zwei Freisprüche im Zweifel; nicht rechtskräftig.

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