"Krone"-Ombudsfrau

Grazerin mit Rollator für Zugfahrt abgewiesen

Österreich
22.01.2016 11:26

Für Verärgerung hat ein Telefonat mit der ÖBB-Zugauskunft bei einer Leserin aus der Steiermark gesorgt. Der betagten, gehbehinderten Dame wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass ihr Rollator - auf den sie angewiesen ist - im Zug nicht erlaubt sei...

Christiane R. aus Graz wollte nach Tirol zur Verabschiedung ihrer verstorbenen Schwester fahren. Die gehbehinderte Dame rief deshalb die Zugauskunft an, denn sie ist auf einen Rollator angewiesen. "Die Dame am Telefon erklärte mir, dass die Gehhilfe im Zug verboten ist, ebenso wie ein Rollstuhl. Ich sagte ihr noch, dass mein Rollator zusammenklappbar ist, aber es war aussichtslos", wandte sich die Steirerin empört an die Ombudsfrau.

Selbstverständlich ist es möglich, Gehhilfen im Zug mitzuführen. Ebenso wie einen Rollstuhl. Es komme dabei auf Größe und Gewicht des jeweiligen Behelfs an, wie die ÖBB auf Anfrage bestätigen. Für die unglückliche Auskunft hat man sich bei Frau R. ausdrücklich entschuldigt. Es wäre halt gut, wenn sich auch die Mitarbeiter am Telefon genau auskennen.

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