S. war Ende September vergangenen Jahres in Graz wegen Kindesentziehung und Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Wegen eines Formalfehlers muss der Prozess nun wiederholt werden. Der Däne hatte seinen Sohn Oliver am 3. April 2012 vor dem Kindergarten geschnappt und zu sich nach Dänemark mitgenommen. Die österreichische und die dänische Justiz stehen bezüglich des Sorgerechts für das Kind auf entgegengesetzten Standpunkten. Der Vater hat in Dänemark die Obsorge, die Mutter in Österreich.
"Er war von der ersten Verhandlung geschockt"
Bis Mittwoch hatte es geheißen, dass S. zur Neuauflage der Verhandlung in Graz erscheinen werde. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz gegenüber krone.at erklärte, sei dem Angeklagten auch dieses Mal freies Geleit zugesichert worden. Schließlich entschied er sich auf Empfehlung seiner dänischen Berater aber um, erklärten am Donnerstag seine Anwälte Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner und Jürgen Mertens (Bild 2): "Er war von der ersten Verhandlung dermaßen geschockt, aber wir denken, dass der Zustand nicht anhält und er kommen wird, vielleicht in den nächsten Tagen."
Prozess auf unbestimmte Zeit abgebrochen
Richter Stefan Koller meinte darauf: "Aber so einen Riesenauflauf werden wir nicht jedes Mal veranstalten." Ehe der Prozess nun eröffnet werden kann, brauche der Richter nun eine Zusicherung, dass Thomas S. auch tatsächlich vor Gericht erscheine. Erst dann werde es laut Staatsanwaltschaft einen neuen Termin für die Verhandlung geben. Bis dahin sei die Verhandlung auf unbestimmte Zeit abgebrochen.
"Vertrauen in Gericht verloren"
Mehr als ein Dutzend Journalisten, Kameraleute und Fotografen hatten auf S. und die Mutter von Oliver, Marion W. (Bild 3 links), gewartet. Mertens meinte, dass die Entscheidung des Vaters eher mit der Medienberichterstattung und weniger mit dem Strafverfahren an sich zu tun habe. Schon vor dem Prozessbeginn hatte der Anwalt erklärt, dass Medien nun auch über die Sichtweise des Vaters berichten sollten und die Position der Mutter "zur Genüge gehört" worden sei. Außerdem müsse das Gericht wieder das Vertrauen seines Mandanten gewinnen.
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