Der dänische Vater war wegen schwerer Nötigung und Kindesentziehung verurteilt worden, hatte aber sofort Berufung eingelegt. Ebenso die Mutter des Kindes, die rund 183.000 Euro Schmerzensgeld forderte und nur 1.000 Euro zugesprochen bekam. Der Staatsanwaltschaft war die Strafe zu gering, es wurde zumindest ein unbedingter Teil gefordert.
"Kein typischer Fall von Kindesentziehung"
"Das ist kein typischer Fall von Kindesentziehung, es ging dem Vater immer nur um das Wohl des Kindes. Und zuerst hat die Mutter das Kind nach Österreich mitgenommen, es war nur eine Rückholung", war die Meinung des Anwalts des Vaters.
"Hier stehen Rechtsordnungen einander gegenüber", so Staatsanwalt Erich Leitner, der keine höhere, aber eine teilweise unbedingte Strafe - Geld oder Haft - forderte. Die Anwältin der Mutter forderte ein höheres Schmerzensgeld und begründete dies unter anderem mit der Arbeitsunfähigkeit ihrer Mandantin aufgrund einer "posttraumatischen Belastungsstörung."
Das Gericht setzte schließlich die bedingte Haftstrafe des Vaters auf sechs Monate herab, dafür muss er nun 7.200 Euro zahlen. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.