Geimers Anwälte begründeten den Antrag mit der gesundheitlichen Belastung, die der Medienrummel um den Fall Polanski für seine Mandantin darstelle. Geimer und ihre Familie würden von Journalisten geradezu "gejagt", heißt es in dem Antrag. Das Telefon stehe nicht mehr still, ihr Haus sei nicht mehr vor Eindringlingen sicher. "Das Opfer wird wieder zum Opfer", heißt es in dem Antrag. "Sie will in Ruhe gelassen werden, wird aber nicht in Ruhe gelassen."
Seit Ende September in Auslieferungshaft
Der Wirbel um ihre Person wirke sich auch auf Geimers Berufsleben aus, heißt es weiter. Es bestehe die "reale Gefahr", dass sie bei einem Fortgang des Polanski-Verfahrens ihren Arbeitsplatz verliere. Polanski ist wegen seiner Affäre mit der damals 13-jährigen Geimer im Jahr 1977 seit Ende September in der Schweiz inhaftiert. Im Fall einer Auslieferung an die USA droht ihm eine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen.
Er war nach der Affäre in den USA zunächst wegen Vergewaltigung und fünf anderer Straftaten angeklagt, später lautete der Vorwurf auf unerlaubten Sex mit einer Minderjährigen. Polanski bekannte sich schuldig und saß zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück.
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