Noch im Jahr 1996 hätten Anwälte versucht, mithilfe der Justiz das Geld bei Filmstudios, Polanskis Agent sowie der US-Schauspielergewerkschaft einzutreiben. Als Zeichen dafür, dass der Regisseur schließlich doch zahlte, wertet die "Los Angeles Times", dass die Frau ihre juristischen Bemühungen einstellte und sich sogar gegen eine Gefängnisstrafe Polanskis aussprach.
Vor Urteilsverkündung nach Europa geflohen
Polanski war Ende September bei seiner Einreise in die Schweiz auf der Grundlage eines US-Haftbefehls festgenommen worden. Er hatte sich 1977, im Alter von damals 43 Jahren, in den USA an einer 13-Jährigen vergangen. Er bekannte sich schuldig und saß dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nie in die USA zurück.
Ehefrau zieht zweideutigen Song zurück
Polanskis Ehefrau, die Sängerin und Schauspielerin Emmanuelle Seigner, hat das Erscheinungsdatum ihres neuen Albums auf den 25. Jänner 2010 verschoben. Ein Song, der entfernt an Polanskis Vergewaltigungsfall erinnert, soll herausgenommen werden. Im Chanson "Qui etes-vous?" umwirbt ein älter klingender Mann eine widerspenstige junge Frau. Die Produktionsfirma Sony wollte dies gegenüber der Nachrichtenagentur AFP nicht bestätigen und auch keine weiteren Gründe für den vorläufigen Rückzug des Albums "Dingue" angeben. Es hätte am 2. November erscheinen sollen.
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