Antrag abgelehnt

John Lennons Mörder bleibt weiterhin in Haft

Musik
23.08.2014 12:14
Dem Mörder des ehemaligen Beatles-Musikers John Lennon ist zum mittlerweile achten Mal die vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis verwehrt worden. Im Falle einer Freilassung sei mit einem erneuten Gesetzesverstoß von Mark David Chapman zu rechnen, urteilte der zuständige Haftprüfungsausschuss des US-Bundesstaats New York.
(Bild: kmm)

Die Freilassung aus dem Gefängnis wäre "unvereinbar mit dem Wohl der Gesellschaft", hieß es am Freitag. Chapman hatte den Sänger am 8. Dezember 1980 vor dessen Wohnhaus in New York erschossen und war im August 1981 zu lebenslanger Haft mit der erstmaligen Möglichkeit zur Entlassung nach 20 Jahren verurteilt worden. Er verbüßt seine Strafe derzeit im Hochsicherheitsgefängnis von Alden im Bundesstaat New York.

Alle bisherigen Anträge zurückgewiesen
Der heute 59-Jährige hatte bereits 1990 Reue für den Mord an Lennon gezeigt, seine Anträge auf Haftentlassung wurden bisher aber stets zurückgewiesen. Beim ersten Antrag im Jahr 2000 urteilte der Ausschuss, der Häftling werde weiter von dem Drang nach "Ruhm und Bekanntheit" getrieben, der ihn zum Mörder gemacht habe.

Auch 2002, 2004, 2006, 2008, 2010 und 2012 lehnte das Gremium eine Bewährung ab. In zwei Jahren kann Chapman erneut einen Antrag stellen. Lennons Witwe Yoko Ono hat sich wiederholt gegen eine Haftentlassung ausgesprochen. Sie forderte, Chapman müsse bis zum Ende seines Lebens hinter Gittern bleiben.

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