Zauber-Prozess

JK Rowling: “Ich fühle mich betrogen”

Adabei
15.04.2008 10:45
Vor einem New Yorker Gericht wird in dieser Woche um die Rechte am Zauberschüler Harry Potter gestritten. Dessen Erfinderin Joanne K. Rowling klagt gegen einen kleinen Verlag aus dem US-Staat Michigan, der ein Begleitlexikon zur Reihe um die Abenteuer in Hogwarts herausgeben will. Das Lexikon basiert auf einer beliebten Website, auf der Harry-Potter-Fans aus der ganzen Welt ihr Wissen über die Zauberwelt weitergeben. Am Montag hat sich Rowling vor Gericht als Opfer geistigen Diebstahls präsentiert: "Ich fühle mich betrogen!"

"Dieses Buch stellt geistigen Diebstahl an 17 Jahren harter Arbeit dar", sagte die Multimillionärin bei ihrem Auftritt vor jenem New Yorker Gericht, das über die Veröffentlichung des Harry-Potter-Lexikons des US-Verlags RDR Books zu befinden hat. Die Arbeit sei "ihr Leben gewesen - abgesehen von meinen Kindern". Sie will die Publikation gerichtlich verbieten lassen.

Rowling sagte vor Gericht, sie habe selbst ein Nachschlagewerk über die Charaktere ihrer Buchreihe in Planung gehabt. Der Anwalt des beklagten Verlags, Anthony Falzone, wies den Vorwurf intellektuellen Diebstahls zurück. Das geplante Lexikon sei kein Abklatsch der Harry-Potter-Romane, sondern ein eigenständiges künstlerisches Produkt. "Sollte dieses Buch verboten werden, entgeht der Öffentlichkeit ein wichtiges Nachschlagewerk", sagte Falzone.

„Texte zum Teil eins zu eins übernommen“
Rowling und das US-Filmstudio Warner Brothers hatten den kleinen amerikanischen Verlag RDR Books verklagt, weil er die populäre Website "The Harry Potter Lexicon" in Buchform auf den Markt bringen will. Das verletze ihre Urheberrechte, argumentierte die britische Autorin. Der Verfasser habe für das Manuskript keine eigene Recherche beigetragen, sondern ihre Texte zum Teil eins zu eins übernommen. Der Anwalt des Verlags betonte dagegen, das Lexikon sei ein zulässiger Versuch, die komplizierte Welt des Harry Potter zu ordnen und zugänglich zu machen. Die Anhörung ist für mehrere Tage angesetzt.

Lehrer betrieb Website als Hobby
Der 50 Jahre alte Vander Ark erklärte, er sei Lehrer und Bibliothekar an einer Schule in Michigan gewesen, bevor er kürzlich nach London gezogen sei, um Schriftsteller zu werden. Er habe die Website im Jahr 2000 als ein Hobby ins Leben gerufen. Seitdem hätten sich weder Rowling noch der Verlag beklagt. Im Mai 2004 habe die Autorin das Angebot auf ihrer Website sogar selbst erwähnt.

"Das ist so eine großartige Seite, dass ich mich beim Schreiben manchmal in ein Internet-Café schleiche, um einen Fakt zu überprüfen, statt in einen Buchladen zu gehen und eine Ausgabe von 'Harry Potter' zu kaufen (was peinlich ist)", schrieb sie damals. Gegen das Angebot im Internet sei nichts einzuwenden, betonte sie vor Gericht. Die Vermarktung als Buch für einen Verkaufspreis von 24,95 Dollar (ca. 16 Euro) sei jedoch etwas anderes.

Die Website wird nach Angaben von Vander Ark jeden Monat rund 1,5 Millionen Mal aufgerufen. Er erklärte, er habe Angebote zur Veröffentlichung eines Lexikons zunächst abgelehnt in der Annahme, es verletzte das Urheberrecht. Im vergangenen August habe sich dann aber RDR an ihn gewandt und angegeben, dies sei nicht der Fall. Um sich zu schützen, ließ sich Vander Ark jedoch eine Passage in seinen Vertrag schreiben, nach dem der Verlag für die Kosten eines möglichen Prozesses und Schadenersatzforderungen aufkommen muss.

„Autoren, Fans und Leser werden verlieren“
In einer Aussendung von Warner Brothers von Dienstag erklärte Rowling, es bereite ihr "kein Vergnügen, gerichtliche Schritte zu unternehmen, aber ich bin heute hier, weil ich über eine wichtige Frage, die jeden betrifft, nicht nur mich, sehr aufgebracht bin. Wenn Bücher, die andere Werke plagiieren, zugelassen werden, werden Autoren, Fans und Leser verlieren. Es gibt viele Bücher in vielen Sprachen, die Harry Potter kommentieren oder kritisieren und das ist in Ordnung. Aber das Buch in diesem Fall ist anders. Es bietet keine Analyse und so gut wie keinen Kommentar. Es nimmt viel zu viel und bietet im Gegenzug herzlich wenig."

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(Bild: kmm)



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