Testament-Details

Jade Goodys Ehemann geht offenbar leer aus

Adabei
26.03.2009 12:00
Die britische Ex-„Big Brother“-Kandidatin Jade Goody ist noch nicht einmal eine Woche tot - und schon bringen die Insel-Zeitungen alle Details aus dem Testament des Stars, der das Ende seines Lebens an Boulevard-Medien verkauft hatte, um seine Kinder finanziell abzusichern. Das scheint gelungen zu sein, denn für die beiden Söhne (4 und 5 Jahre alt) der am vergangenen Wochenende an Krebs gestorbenen 27-Jährigen wurden den Berichten zufolge Treuhandfonds für umgerechnet je über zwei Millionen Euro eingerichtet. Ehemann Jack Tweed, der die Todkranke vor wenigen Wochen geheiratet hatte, geht angeblich leer aus.

Jade hatte ihrem Liebsten, der bereits einen Buch-Deal über mehrere Millionen Pfund angeboten bekommen haben soll, angeblich kurz vor ihrem Tod ihr Haus in Essex angeboten, doch er habe abgelehnt, weil er nicht ohne seine Frau dort leben wolle. Also erbt Jades Mutter Jackiey das Anwesen in Upshire, in dem der „Big Brother“-Star in den Morgenstunden des britischen Muttertags gestorben war. Aber auch karitative Einrichtungen werden im letzten Willen der 27-Jährigen bedacht, wie der „Daily Star“ weiter berichtete.

Beerdigung als Mega-Medienereignis
Jades Leichnam wird am 4. April zur letzten Ruhe gebettet. Wie es in Großbritannien heißt, werde die Beerdigung die größte seit der Beisetzung von Prinzessin Diana. Dutzende Kameras sollen dabei sein, der Trauerzug von Jades Haus bis zur etwa zehn Kilometer entfernten Kirche in Buckhurst Hill wird angeblich von 21 Limousinen angeführt. Zu dem Medienereignis werden laut „Sun“ auch Tausende Trauergäste erwartet, die der tapferen 27-Jährigen die letzte Ehre erweisen wollen. Jade wird ihr Hochzeitskleid tragen, in ihren Sarg werden Bilder von den Buben Freddie und Bobby gelegt.

Ob auch Ehemann Jack Tweed dabei sein wird, ist noch fraglich. Denn der 21-Jährige war wegen eines Angriffs mit einem Golfschläger auf einen Teenager zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Für die Hochzeit wurde er unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen. Ob er auch für die Beerdigung eine solche Erlaubnis bekommt, wird sich weisen.

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(Bild: kmm)



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