"Ich bin froh, dass es vorbei ist", sagte Aloys nach der Verhandlung gegenüber Journalisten. "Immerhin ist das nicht das Milieu, in dem ich mich normalerweise aufhalte", meinte er. Richter Peter Friedrich fällte am Freitag drei Schuldsprüche. Wegen Zuhälterei und schweren Betrugs wurde der Erstangeklagte, eine bekannte Rotlicht-Größe, mit 20 Monaten Haft bestraft. Über den Zweitangeklagte wurden ebenfalls wegen Zuhälterei und schweren Betrugs zwölf Monate Freiheitsstrafe verhängt. Eine weitere Beschuldigte bekam fünf Monate bedingt. Das Verfahren gegen eine gebürtige Brasilianerin wurde ausgeschieden.
80 Euro für Rückenkraulen?
"Dass die Massagestudios illegale Bordelle waren, ist sonnenklar", sagte der Vorsitzende Richter Peter Friedrich bei der Urteilsbegründung. Das habe jeder der anwesenden Angeklagten gewusst. "Das betrifft auch Sie, Herr Aloys", meinte er. Der Senat gehe nicht davon aus, dass Kunden Tarife zwischen 75 und 80 Euro bezahlen, "um sich den Rücken kraulen zu lassen".
Außerdem seien die Massagesalons auch entsprechend beworben worden. Problematisch sei der Tatbestand des Ausnützens der Damen, die in den einschlägigen Salons beschäftigt waren, führte der Richter aus. Sowohl der Ischgler Hotelier als auch die Mitangeklagten hätten einiges in die Salons investiert, was durchaus als Gegenleistung gesehen werden könne, erklärte Friedrich.
Werbung sprach vom "Erotikerlebnis"
Auch die Staatsanwaltschaft sprach in Bezug auf das Massagestudio "Kharma" im Kellerbereich von Aloys' Design-Hotel "Madlein" von einem Geheimbordell. Das im Jänner 2006 eröffnete "Entspannungsstudio" soll auf Werbezetteln als "Ischgls einzigartiges Erotikmassageerlebnis. Tantramassagen von geübten Göttinnen. Das Zeitalter der Berührung, des Fühlens und Spürens ist eröffnet" angepriesen worden sein.
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