Lohan hatte bei ihren Strafen immer wieder Glück, so auch dieses Mal: Das Gericht hatte aus einer viermonatigen Haftstrafe einen fünfwöchigen Hausarrest gemacht. Dabei stand ihre Freilassung vor einer Woche noch einmal auf der Kippe. Der Grund: Das Starlet feierte auf ihrer Terrasse eine feuchtfröhliche Party. Die Richterin nannte das ausgesprochen ungeschickt - fand aber doch Gnade für das Partygirl.
Zum Hausarrest wurde Lohan verurteilt, nachdem sie gestanden hatte, im Jänner in einem Schmuckgeschäft eine Halskette im Wert von mehreren Tausend Dollar gestohlen zu haben. Mit dem Diebstahl hatte sie gegen frühere Bewährungsauflagen verstoßen.
Als weitere Strafe muss sie sich nun einer Therapie unterziehen, einen Besserungskurs für straffällige Ladendiebe besuchen und 480 Stunden Sozialdienst in einer Notunterkunft für Frauen und in einem Leichenschauhaus ableisten.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.