Der Zoll hatte das 14 Wochen alte Kapuzineräffchen am Donnerstag am Flughafen beschlagnahmt - vor Biebers erstem Deutschland-Konzert der aktuellen Tournee. Es fehlten die nötigen tierseuchen- und artenschutzrechtlichen Dokumente.
Noch immer hat er diese nicht nachgereicht, was nun zu einer saftigen Geldbuße von bis zu 50.000 Euro führen könnte. "Wenn Bieber die Papiere nicht nachliefern kann, wiegt das schwer", erklärte Franz Böhmer vom Bundesamt für Naturschutz gegenüber der "Bild"-Zeitung. Bieber habe damit nämlich gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen.
Knapp vier Wochen hat Bieber Zeit, die Unterlagen vorzulegen. Dann bekäme er seinen Affen, den er zum 19. Geburtstag geschenkt bekommen hatte, zurück - ansonsten soll das Tier in einen Zoo kommen. In private Hände werde das Äffchen nicht gegeben.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.