"Lizenz zum Pöbeln"

Gericht: Wer zu Bohlen geht, darf nicht klagen

Adabei
22.09.2008 14:06
Gesetzliche Rückendeckung für Dieter Bohlen, der für seine harten - und oft auch unter die Gürtellinie gehenden - Sprüche bekannt ist: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat entschieden, dass wer sich für "Deutschland sucht den Superstar" oder "Das Supertalent" bewirbt, damit rechnen muss, einen derben Spruch aus dem Mund von Deutschlands Lästermaul Nummer eins abzubekommen. Damit wurde Bohlen quasi die Lizenz zum Pöbeln erteilt.

Die Vorgeschichte: Bohlen, Juror bei "DSDS" und "Das Supertalent", wurde wegen eines vergleichsweise harmlosen Sagers angezeigt. Ein gescheiterter "Supertalent"-Kandidat hatte sich bei einem Casting in Hamburg beleidigt gefühlt. Die betreffende Aussage: "Könnte es nicht sein, dass dich die Frauen auslachen, wenn du tanzt, und nicht anlächeln?" Das war zu viel für den 36-jährigen Möchtegern-Sänger und -Tänzer. Der 36-Jährige marschierte schnurstracks zu einer Polizeistation und erstattete Anzeige wegen Beleidigung.

Gegenüber der Zeitung "Bild" sprach der 36-jährige Michael damals von einem "abgekarteten" Spiel, dass die Jury ihn "fertigmachen" wollte. "Und dann hat mich Bohlen noch beleidigt, das kann ich nicht auf mir sitzen lassen!" Bohlen zu den Vorwürfen: "Die Sache ist so lächerlich, mir fehlen die Worte. Wenn das, was ich gesagt habe, eine Beleidigung sein soll, dann weiß ich echt nicht mehr", so der 54-Jährige.

"Am Bau herrscht ein anderer Ton als im Büro"
Und er sollte Recht behalten: Die Staatsanwaltschaft wies die Klage mit der Begründung ab, dass Bohlens Sprüche keine Beleidigung sind. Bei Beleidigungen seien nämlich sämtliche Umstände zu berücksichtigen, wie z.B. Anschauung und Gebräuche der Beteiligten und auch sprachliche und gesellschaftliche Ebene. Was im Klartext bedeutet: Wer zu Bohlen geht, muss damit rechnen, einen derben Spruch abzubekommen - und ist sozusagen selbst schuld. "Auf dem Bau herrscht eben ein anderer Ton als im Büro", erklärte ein Medienanwalt gegenüber der "Bild". "Wenn bekannt ist, dass die Verhältnisse so sind, muss man sich eben mehr gefallen lassen."

Bohlen selbst ist natürlich zufrieden mit der Entscheidung. Zur Zeitung sagte er: "Die Justiz hat sich nicht benutzen lassen. Wo kämen die Gerichte auch hin, wenn jeder wegen mir hinrennt?"

Castingfolgen werden zur Überprüfung vorgelegt
Die zweite Staffel von "Das Supertalent" startet übrigens im Oktober, 2009 soll die sechste "DSDS"-Staffel über die Bildschirme flimmern. Da darf Bohlen natürlich auch wieder pöbeln, wenn auch nur im Abendprogramm. Und es wird ein paar weitere Änderungen geben - und das nicht nur in der Show: RTL zieht Konsequenzen aus der massiven Kritik und will die Castingfolgen vor der Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen vorlegen, wie die KJM, die Kommission für Jugendmedienschutz, nun mitteilte. Die KJM hatte gegen den Sender ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt, weil in "DSDS" beleidigende Äußerungen - gemeint war Bohlen - und antisoziales Verhalten als Normalität dargestellt würden.

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(Bild: kmm)



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