Crash in London

George Michael nach Autounfall wieder verhaftet

Adabei
06.07.2010 15:01
Der britische Sänger George Michael wurde am Sonntag, nachdem er mit dem Auto in ein Fotogeschäft gekracht war, in London verhaftet. Er wird verdächtigt, möglicherweise alkoholisiert gewesen zu sein, berichten englische Zeitungen.

Sonntagmorgen 3.45 Uhr im Norden von London. Die Polizei von London wird zu einem Autounfall gerufen. Am Steuer des Wagens sitzt Sänger George Michael. Der 47-jährige Musiker hatte die Kontrolle über sein Auto verloren und war in die Tür eines Fotogeschäftes gekracht. Sein Range Rover beschädigte dabei den Türrahmen und das Fenster des Shops. Die Bilder einer Überwachungskamera zeigen George Michael, wie er schockiert aus seinem Auto klettert.

Die Polizeibeamten verhafteten ihn wegen des Verdachts auf Fahruntüchtigkeit. George Michael wurde auf ein Polizeirevier gebracht und nach einigen Stunden Verhör gegen Kaution entlassen. Nähere Details wollte die Londoner Polizei nicht bekannt geben.

Nicht das erste Mal
Die Verhaftung von George Michael ist ein weiteres Kapitel einer nicht enden wollenden Serie von Gesetzeskonflikten, in die der Sänger immer wieder verwickelt war. Erst letztes Jahr bekam er seinen Führerschein wieder, da er 2007 unter Drogeneinfluss mit einem Lkw zusammengestoßen war. Er konnte damals aber einer Gerichtsverhandlung entgehen, da er sich schuldig bekannte und seinen Führerschein für zwei Jahre abgab. 2006 wurde er wegen Marihuana-Besitzes verhaftet, 2008 landete der Sänger wegen Besitzes verbotener Substanzen vor dem Richter.

Unvergessen ist auch der Vorfall aus dem Jahr 1998, als George Michael wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in einer Toilette in Beverly Hills verhaftet wird. Der bekennende Homosexuelle wurde damals zu Sozialstunden und einer Geldstrafe verurteilt.

George muss wieder vor Gericht
Im August muss sich George Michael wegen dem "Fotoshop-Crash" nun vor einem englischen Gericht verantworten. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Über die Höhe des Schades soll ein Sachverständiger entscheiden.

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(Bild: kmm)



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