Mangel an Beweisen

Freispruch für Ex-Taxi-Orange-Star “Wazzinger”

Adabei
12.03.2009 15:23
Der Ex-Taxi-Orange-Star Walter Pirchl, vielen besser bekannt als "Wazzinger", ist einer Haftstrafe entgangen: Der 36-jährige ehemalige Fernsehliebling ist am Donnerstag am Tiroler Landesgericht in Innsbruck vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Unmündiger freigesprochen worden. Der Schöffensenat habe nach Würdigung der Beweise nicht mit Sicherheit feststellen können, dass dem Tiroler die Taten zur Last gelegt werden können, sagte Richterin Nadja Obwieser. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Markus Knapp meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Die weiteren Anklagepunkte Untreue und schwerer Betrug werden in einem gesonderten Verfahren verhandelt.

"Wazzinger" genoss vor Verhandlungsbeginn besonderen Schutz. Eine Absperrung vor dem Verhandlungssaal erschwerte den anwesenden Journalisten das Fotografieren und Filmen. Bei der Hauptverhandlung am 15. Jänner hatte Richterin Obwieser nach Verhandlungsschluss den Ausschluss der Öffentlichkeit damit begründet, dass es "um den Lebensbereich des Angeklagten" gehe. Den Antrag hatte Josef Kantner, der Anwalt des 36-Jährigen, gestellt.

Pikantes Detail am Rande: Kantner war dem Angeklagten als Amtsverteidiger zugewiesen worden. Sein ursprüngliche Verteidiger, der Wiener Anwalt Manfred Ainedter, hatte die Vollmacht gekündigt. Daher war auch der erste Verhandlungstermin am 16. Oktober abberaumt worden. Zu den Gründen hatte sich Ainedter nicht äußern wollen.

Angeklagt war ein Fall, der bereits zehn Jahre zurückliegt: "Wazzinger" wurde vorgeworfen, ein damals fünfjähriges Mädchen zur "Unzucht" missbraucht zu haben, wobei die Taten eine schwere Körperverletzung zur Folge gehabt hätten. An einem sechsjährigen Buben, so die Anklage, soll Pirchl zwischen Mitte 2003 und Dezember 2005 ebenfalls "eine geschlechtliche Handlung vorgenommen" haben. Die Beweise waren jedoch nicht ausreichend, der Schöffensenat habe nicht mit Sicherheit feststellen können, dass die Taten dem 36-Jährigen zur Last gelegt werden können. Bei einer Verurteilung hätte sich der Strafrahmen zwischen einem und maximal zehn Jahren Freiheitsstrafe bewegt.

BZÖ: "Wazzinger" kein Wahlhelfer
Der 36-jährige Tiroler muss sich laut Anklageschrift außerdem wegen schwerer Betrug sowie Untreue verantworten, die Punkte sollen aber in einem gesonderten Verfahren verhandelt werden. Dabei gehe es unter anderem um eine Forderung "Wazzingers" für sein Engagement als BZÖ-Wahlhelfer. Er habe seiner Bank ein angeblich gefälschtes Schreiben vorgelegt, das eine Forderung über 72.000 Euro gegenüber der Partei bestätigte. Das BZÖ gab dazu am Donnerstag bekannt, dass Pirchl zu keinem Zeitpunkt Wahlhelfer gewesen sei. Er sei lediglich im Zuge des Wahlkampfes 2006 von der Wahlkampfagentur mit der "Moderation einer Reihe von Wahlkampfveranstaltungen" beauftragt gewesen. Außerdem habe man die Zusammenarbeit beendet, nachdem der ehemalige Taxi-Orange-Star seiner "Auftragstätigkeit nicht zufriedenstellend" nachgekommen sei, hieß es vom BZÖ.

Weiters soll Pirchl in Wien einen Pkw übernommen, allerdings die 3.300 Euro dafür nicht bezahlt haben. Seine Kreditkarte wurde zudem mit mehr als 6.000 Euro belastet, ohne dass sein Konto entsprechend gedeckt gewesen wäre.

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(Bild: kmm)



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